Als spezialisierte

Fachkanzlei für Familien und Erbrecht

interessieren uns 3 Fragen:

„Was sind Ihre Ziele"

Wir fangen nicht bei dem anderen an, sondern bei Ihnen. Sie stehen als unser Mandant bei uns im Mittelpunkt.

„Wie ist die Rechtslage?"

Wir reden mit der Gegenseite über alles, über rechtliche Selbstverständlichkeiten diskutieren wir allerdings nicht.

„Was hält „der Andere" davon?"

Wir sehen unsere Aufgabe darin, in Ihrem Interesse Lösungen zu erarbeiten und diese mit „dem Anderen“ zu erörtern.

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FACHGEBIETE

Sie suchen einen Spezialisten - wir sind es !

FAMILIENRECHT

Das Familienrecht regelt die juristischen Verhältnisse zwischen Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, oder Verwandtschaft verbundenen sind. Zum Familienrecht gehören  Eherecht, Scheidungsrecht,  Kindschafts- und Verwandtschaftsrecht sowie  Vormundschaft,

ERBRECHT

Das Erbrecht regelt die Rechtsfolgen nach dem Tod eines Menschen. Eine oder mehrere Personen treten an dessen Stelle und übernehmen seine Rechte und Pflichten. Wir beraten Sie bei der Gestaltung Ihres individuellen Testamentes, Erbvertrages oder der vorweggenommenen Erbfolge.

Kooperation

Um Ihnen optimale Lösungen anzubieten, greift die Kanzlei Matthias Amberg bei Bedarf auf ihr umfangreiches Netzwerk aus Anwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Psychologen, Therapeuten, Mediatoren, Coaches und Kommunikationsspezialisten zurück.