28. September 2017

Ich bin immer für Dich da? - Sorgerecht bei Tod der Eltern -

Artikel RA Amberg

Mami, Papi & Ich

Nach Abschluss eines Sorgerechtsverfahren rief mich eine Mandantin an und fragte ganz aufgeregt: „Was passiert eigentlich, wenn ich sterbe?“ Sie hatte große Angst davor, dass ihr geschiedener Mann dann doch wieder das Sorgerecht für ihr Kind zugesprochen bekommt. “Das kann doch nicht sein, immerhin habe ich nicht ohne Grund das alleinige Sorgerecht von dem Familiengericht zugesprochen bekommen!“

Tod eines Elternteils

Stirbt ein Elternteil, bestimmt der Gesetzgeber, wie es weiter geht.

a. Gemeinsame elterliche Sorge

Stirbt ein Elternteil, steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil alleine zu. Dies gilt allerdings nur, wenn die elterliche Sorge den Eltern zuvor gemeinsam zugestanden hatte.

b. Alleinige elterliche Sorge

Stand dem verstorbenen Elternteil die elterliche Sorge alleine zu, wird die elterliche Sorge dann auf den überlebenden Elternteil übertragen, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Dies bedeutet, dass der andere Elternteil uneingeschränkt zur Pflege und Erziehung des Kindes geeignet sein muss. 

Tod beider Eltern

Sterben beide Elternteile, muss das Familiengericht mit Unterstützung des Jugendamtes einen Vormund für das verwaiste Kind bestimmen. Entgegen einer weitverbreiteten Annahme ist dies gerade nicht automatisch der Taufpate, die Großeltern oder sonstige nahe Verwandte. Vielmehr muss das Gericht im Einzelfall eine geeignete Person aus dem Umfeld der verstorbenen Eltern finden. Liegen keine Informationen über die vorhanden Beziehungen, Erziehungsstile der verstorbenen Eltern usw. vor, ist dies oft sehr schwierig.

Sorgerechtsverfügung

Durch eine Sorgerechtsverfügung können Eltern festlegen, wer im Fall ihres Todes das Sorgerecht bekommen soll oder wer es auf keinen Fall bekommen darf. Bei der Sorgerechtsverfügung handelt es sich um eine Unterform des Testamentes, weswegen bestimmte Formvorschriften gelten. Die Sorgerechtsverfügung muss entweder eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein oder notariell beurkundet werden. Diese Sorgerechtsverfügung ist zwar für das Familiengericht nicht bindend, aber die wichtigste Grundlage für seine Entscheidung. Aus diesem Grund sollte die Sorgerechtsverfügung eine ausführliche Begründung für die Wahl des gewünschten Vormunds enthalten.

Resümee

Mit diesen Informationen konnte ich meine Mandantin beruhigen. Wir erstellten zusammen eine ausführliche Sorgerechtsverfügung, in der sowohl festgehalten wurde, warum eine Übertragung des Sorgerechtes auf den Vater dem Kindeswohl widersprechen würde; gleichzeitig wurde ein Vormund ausgewählt, wobei die Wahl des Vormundes begründet wurde. Damit war sichergestellt, dass das Jugendamt sowie das Familiengericht den Willen der Mutter kennen und sich danach richten können. Am Ende stellte meine Mandantin zu Recht fest: „Jetzt kann ich mein Versprechen, immer für mein Kind da zu sein, doch irgendwie erfüllen, selbst wenn ich nicht mehr da sein sollte.“

 

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