Tätigkeitsbereich

Familienrecht

Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft oder Verwandtschaft verbundenen sind, unterfallen dem Familienrecht. Zum Familienrecht gehören nicht nur das Eherecht, Scheidungsrecht,  Kindschafts- und Verwandtschaftsrecht, sondern auch Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft. In allen Fragen des Familienrechts beraten, vertreten und unterstützen wir Sie.

Insbesondere in den Bereichen:

Ehevertrag  
Lebenspartnerschaftsvertrag
Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Trennung
Scheidung
Ehegattenunterhalt
Kindesunterhalt
Zugewinn
Vermögensauseinandersetzung
Sorgerecht
Umgangsrecht
Nutzung der bisherigen Wohnung
Gewaltschutzverfahren
Elternunterhalt