26. April 2024

„Hätte ich bloß nicht geheiratet“ - Schulden in der Ehe

Mami, Papi & Ich

RA Amberg

„Herr Amberg, ich benötige Ihre Hilfe!“ Meine Mandantin schilderte mir, dass sie sich vor mehr als einem Jahr von ihrem Ehemann getrennt hat. Während ihrer Ehe haben sie und ihr damaliger Ehemann einen Kredit von über einer halben Million Euro aufgenommen, um eine Immobilie zu finanzieren, die ausschließlich im Eigentum des Mannes stand. "Ich habe nur mitunterschrieben, weil die Bank mich unter Druck gesetzt hat", erzählte die Mandantin. "Alle haben mir gesagt, es sei normal, dass ich als Ehefrau mitunterschreibe. Dabei kann ich mit meinem Einkommen nicht einmal die Zinsen des Darlehens bezahlen. Jetzt verlangt mein Ex-Mann die Hälfte der Darlehensraten von mir und droht mit der Bank. Was soll ich nur tun?"

 

Schulden

Es ist ein häufiger Irrtum zu glauben, dass man für die Schulden des Ehepartners haftet, nur weil man heiratet. Vielmehr bleiben die Schulden des Ehepartners auch nach der Eheschließung fremde Schulden, für die man nicht haftet. Allerdings verlangen Banken oft, dass beide Ehegatten den Darlehensvertrag unterschreiben, um eine gemeinsame Verbindlichkeit zu schaffen, für die dann das Ehepaar gemeinsam haftet.

 

Innenverhältnis

Im Innenverhältnis, also dem Verhältnis der Ehegatten untereinander, ist jedoch zu klären, in wessen Interesse das Darlehen tatsächlich aufgenommen wurde. Wurde das Darlehen nur im Interesse eines Ehegatten aufgenommen, muss auch nur dieser das Darlehen allein zurückzahlen. Wurde trotzdem der andere Ehegatte von der Bank in Anspruch genommen, kann der eine Ex-Partner von dem anderen verlangen, dass er von den Schulden freigestellt wird.

 

Außenverhältnis

Schwieriger ist das Außenverhältnis, also das Verhältnis zur Bank. Wenn beide Ehegatten den Darlehensvertrag unterschrieben haben, hat die Bank mit beiden Ehegatten einen Vertrag geschlossen und kann sich grundsätzlich aussuchen, wen sie in Anspruch nimmt. Liegt jedoch eine krasse finanzielle Überforderung des mitverpflichteten Ehepartners vor, kann der Darlehensvertrag sittenwidrig und damit unwirksam sein, wie die Gerichte bereits mehrfach festgestellt haben.

 

Aufgrund dieser Rechtslage muss unsere Mandantin also weder von ihrem Ex-Mann noch von der Bank etwas befürchten. Vielmehr hat sie sogar einen Anspruch darauf, von jeglicher Haftung freigestellt zu werden.

Erleichtert atmete meine Mandantin auf, um gleich danach voller Überzeugung auszurufen: "Aber heiraten werde ich nie mehr!" Als Scheidungsanwalt kann ich solch einer Aussage natürlich nicht zustimmen; vor allem weil die Ehe ein viel zu interessantes Experiment ist, um es nur einmal zu versuchen (Rita Hayworth).