Mami, Papi & Ich
RA Amberg
„Mein Ex-Mann will mich einfach nach wie vor kontrollieren“ berichtete meine Mandantin sichtlich genervt. „Ich will mit unseren gemeinsamen Kindern die Sommerferien in Italien verbringen. Jetzt hat mein geschiedener Ehemann einen Reiseplan von mir verlangt, in dem ich Auskunft erteilen soll, ob wir fliegen oder mit dem Pkw fahren, welches Hotel ich gebucht habe und welche Ausflüge wir an welchem Tag machen wollen. Wenn ich ihm den Reiseplan nicht gebe, will er uns die Urlaubsreise verbieten – er habe immerhin das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder. Ich befürchte aber, dass er uns einfach in den Urlaub folgen will.“
Gemeinsames Sorgerecht
Auch wenn die Eltern geschieden sind, behalten sie grundsätzlich die gemeinsame elterliche Sorge über ihre gemeinsamen Kinder. Jeder Elternteil darf aber auch bei der gemeinsamen Sorge alltägliche Entscheidungen für das Kind alleine treffen, wenn sich das Kind bei ihm aufhält. Geht es jedoch um eine Angelegenheit, die für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, bedarf es des Einvernehmens beider Elternteile. Können sich die Elternteile nicht einigen, entscheidet auf Antrag das Familiengericht.
Urlaubsreisen
Ob Urlaubsreisen von wesentlicher Bedeutung sind oder eine Alltagsangelegenheit darstellen, ist grundsätzlich im Einzelfall zu entscheiden. Reisen innerhalb von Deutschland oder der EU sind jedoch generell Alltagsangelegenheiten und können von dem jeweils betreuenden oder umgangsberechtigten Elternteil alleine entschieden werden. Nur für Reisen in Krisengebiete oder für besonders gefährliche Fernreisen ist die Zustimmung beider Eltern erforderlich.
Informationspflichten
Natürlich muss der andere Elternteil über das Urlaubsziel informiert werden, damit geprüft werden kann, ob es sich um eine Angelegenheit von wesentlicher Bedeutung handelt. Ist jedoch klar, dass es sich um eine Alltagsangelegenheit handelt, besteht keine weitere gesetzliche Informationspflicht.
Ab nach Italien
Nachdem die Mandantin über die Rechtslage informiert war, atmete sie sichtlich erleichtert aus. „Dann steht ja unserem Urlaub nichts mehr im Wege; und eine Postkarte bekommt er natürlich von den Kindern auch – aber erst wenn wir wieder zurück sind, sonst checkt er noch im gleichen Hotel wie wir ein.“
Matthias Amberg hat in Würzburg studiert und wurde 1999 zur Anwaltschaft zugelassen. Sein Anspruch war schon immer, über die rein juristische Perspektive hinauszublicken. Ihm geht es darum, Menschen in emotionalen Ausnahmesituationen zu begleiten und kreative Lösungen zu entwickeln, die auf die individuellen Bedürfnisse der Mandanten maßgeschneidert sind.
Matthias Amberg
Alexandra Lindhorst
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