Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft oder Verwandtschaft verbundenen sind, unterfallen dem Familienrecht. Zum Familienrecht gehören nicht nur das Eherecht, Scheidungsrecht, Kindschafts- und Verwandtschaftsrecht, sondern auch Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft. In allen Fragen des Familienrechts beraten, vertreten und unterstützen wir Sie.
Ehevertrag
Lebenspartnerschaftsvertrag
Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Trennung
Scheidung
Ehegattenunterhalt
Kindesunterhalt
Zugewinn
Vermögensauseinandersetzung
Sorgerecht
Umgangsrecht
Nutzung der bisherigen Wohnung
Gewaltschutzverfahren
Elternunterhalt
Matthias Amberg hat in Würzburg studiert und wurde 1999 zur Anwaltschaft zugelassen. Sein Anspruch war schon immer, über die rein juristische Perspektive hinauszublicken. Ihm geht es darum, Menschen in emotionalen Ausnahmesituationen zu begleiten und kreative Lösungen zu entwickeln, die auf die individuellen Bedürfnisse der Mandanten maßgeschneidert sind.
Matthias Amberg
Alexandra Lindhorst
Juliane Meyke
Jessica Thoma
Familienrecht
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Matthias Amberg
Kanzlei für Familien- und Erbrecht
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