Das Erbrecht beantwortet die Frage, was nach dem Tod mit dem Vermögen passiert. Das Erbrecht lebt von der Vorstellung der Testierfreiheit. Das heißt: Jeder darf völlig frei über sein Vermögen nach seinem Tod verfügen. Eingeschränkt wird diese Testierfreiheit nur durch das Pflichtteilrecht. Ob Sie Unterstützung bei der Gestaltung Ihres individuellen Testamentes, Erbvertrages oder der vorweggenommenen Erbfolge benötigen oder Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Erbansprüche nach einem Erbfall – wir sind für Sie da.
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Matthias Amberg hat in Würzburg studiert und wurde 1999 zur Anwaltschaft zugelassen. Sein Anspruch war schon immer, über die rein juristische Perspektive hinauszublicken. Ihm geht es darum, Menschen in emotionalen Ausnahmesituationen zu begleiten und kreative Lösungen zu entwickeln, die auf die individuellen Bedürfnisse der Mandanten maßgeschneidert sind.
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