Tätigkeitsbereich

Erbrecht

Das Erbrecht beantwortet die Frage, was nach dem Tod mit dem Vermögen passiert. Das Erbrecht lebt von der Vorstellung der Testierfreiheit. Das heißt: Jeder darf völlig frei über sein Vermögen nach seinem Tod verfügen. Eingeschränkt wird diese Testierfreiheit nur durch das Pflichtteilrecht. Ob Sie Unterstützung bei der Gestaltung Ihres individuellen Testamentes, Erbvertrages oder der vorweggenommenen Erbfolge benötigen oder Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Erbansprüche nach einem Erbfall – wir sind für Sie da.

Wir beraten und unterstützen Sie insbesondere in den Bereichen:

Erbfolgeplanung für Privatpersonen und Unternehmen
Vorweggenommene Erbfolge
Schenkungen und Übertragungen unter Lebenden
Testament
Erbvertrag
Patientenverfügung
Betreuungsverfügung
Vorsorgevollmacht
Gesetzliche Erbfolge
Pflichtteilsrecht
Erbauseinandersetzungen
Erbengemeinschaft
Erbscheinsverfahren