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Mami, Papi & Ich
RA Amberg
Im Jahr 2026 erhöht sich der Kindesunterhalt nur geringfügig. Hintergrund dafür ist die sog. Düsseldorfer Tabelle, die für das Jahr 2026 nun am 02.12.2025 veröffentlicht worden ist. Allerdings wurde nun in der neuen Düsseldorfer Tabelle auch der Selbstbehalt im Rahmen des Elternunterhaltes und im Rahmen der Ersatzhaftung der Großeltern für den Kindesunterhalt thematisiert.
1. Kindesunterhalt
Bei dem Kindesunterhalt ist grundsätzlich zwischen dem Barunterhalt und dem Naturalunterhalt zu unterscheiden. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erbringt den Naturalunterhalt, der andere Elternteil den Barunterhalt. Dies bedeutet, dass der eine Elternteil sich persönlich um das Kind kümmert und es versorgt (Naturalunterhalt), während der andere Elternteil zahlt (Barunterhalt). Ab Volljährigkeit des Kindes entfällt die Naturalunterhaltspflicht, vielmehr sind dann beide Elternteile, also auch der Elternteil, bei dem das Kind lebt, barunterhaltspflichtig.
2. Kindergeld
Zum 01.01.2026 steigt das Kindergeld pro Kind um 4 € von 255 € auf 259 € monatlich. Bei der Berechnung des Barunterhaltes wird das hälftige Kindergeld vom Tabellenbetrag der Düsseldorfer Tabelle abgezogen.
3. Düsseldorfer Tabelle 2026
Der Barunterhalt richtet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Diese ist auch im Jahr 2026 unverändert in 15 Einkommensgruppen und in vier Altersstufen aufgegliedert. Die Anpassungen an den Bedarfssätzen für 2026 sind im Vergleich zum Vorjahr kaum der Rede wert. So wird der Beitrag der ersten Altersstufe lediglich um 4,00 € erhöht; unter Berücksichtigung des erhöhten Kindergeldes steigt damit der Zahlbetrag um 2,00 € von 354,50 € auf 356,50 €. Für die Einzelheiten kann auf die anliegende Tabelle verwiesen werden.
4. Selbstbehalt
Beim Selbstbehalt handelt es sich um den Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen auch unter Berücksichtigung seiner Unterhaltsverpflichtungen verbleiben muss. Auch zum neuen Jahr wird dieser Selbstbehalt bei Ermittlung des Kindesunterhaltes nicht erhöht, obwohl erneut unstreitig die Lebenshaltungskosten gestiegen sind. Ab dem 01.01.2026 verbleibt es also bei einem Selbstbehalt in Höhe von 1.450,00 € für Erwerbstätige und in Höhe von 1.200,00 € für Nichterwerbstätige. Bei diesen Beträgen ist ein Mietanteil (warm) in Höhe von 520,00 € berücksichtigt. Der Selbstbehalt kann allerdings erhöht werden, wenn für diesen Betrag keine angemessene Wohnung zu finden ist, z.B. in Großstädten wie München oder Frankfurt
Neu aufgenommen in die Düsseldorfer Tabelle wurde nun der Selbstbehalt im Rahmen des Elternunterhaltes, der für das unterhaltsverpflichtete Kind immerhin 2.650,00 € zzgl. 70 % des darüberhinausgehendes Einkommens beträgt. Auch dadurch wird deutlich, dass Kinder nur noch bei gehobenen Einkommensverhältnissen für den Unterhalt ihrer Eltern herangezogen werden können. Nachdem gleichzeitig die Pflegeheimkosten exorbitant steigen und auch zukünftig steigen werden, ist absehbar, dass immer häufiger der Staat über die Sozialleistungen die Pflegeheimkosten der Senioren zahlen wird. Dass hierin eine gesellschaftspolitische und fiskalische Herausforderung liegt, ist offensichtlich.
Pablo 4/2025
Mami, Papi & Ich
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Matthias Amberg hat in Würzburg studiert und wurde 1999 zur Anwaltschaft zugelassen. Sein Anspruch war schon immer, über die rein juristische Perspektive hinauszublicken. Ihm geht es darum, Menschen in emotionalen Ausnahmesituationen zu begleiten und kreative Lösungen zu entwickeln, die auf die individuellen Bedürfnisse der Mandanten maßgeschneidert sind.
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