Informationen

Veröffentlichungen

Hier finden Sie eine Auswahl an Informationen aus dem Bereich des Familien- und Erbrechtes. Zudem können Sie sich über unsere Veröffentlichungen sowie weitere Aktivitäten informieren.

07. April 2026

Pablo 1-2026

Warum gut gemeinte Testamente Familien trotzdem zerreißen können – und welche Lösungen wirklich Frieden schaffen. Patchwork-Familien sind längst Normalität. Nach außen wirkt vieles harmonisch – wie...
26. März 2026

Mami, Papi & Ich

RA Amberg

„Herr Amberg, ich kann nicht mehr! Erst stirbt mein Mann, und jetzt muss ich auch noch Angst haben, unser Zuhause zu verlieren.“ Meine Mandantin saß mir gegenüber, ihre kleine Tochter auf dem Schoß....
09. Februar 2026

Mami, Papi & Ich

RA Amberg

„Stellen Sie sich vor, Herr Amberg, mein geschiedener Mann möchte mit unserer gemeinsamen Tochter während der Ferien nach Tansania reisen, um dort eine Safari zu unternehmen.“ Meine Mandantin saß mir...
05. Dezember 2025

Mami, Papi & Ich

RA Amberg

„Herr Amberg, es geht wieder los!“, erzählte mir meine Mandantin, die sich vor einem Jahr von ihrem Ehemann getrennt hatte. Aus der Ehe stammt die neunjährige Marie – und um sie wurde im Zuge der...
04. Dezember 2025

Im Jahr 2026 erhöht sich der Kindesunterhalt nur geringfügig. Hintergrund dafür ist die sog. Düsseldorfer Tabelle, die für das Jahr 2026 nun am 02.12.2025 veröffentlicht worden ist. Allerdings wurde nun in der neuen Düsseldorfer Tabelle auch der Selbstbehalt im Rahmen des Elternunterhaltes und im Rahmen der Ersatzhaftung der Großeltern für den Kindesunterhalt thematisiert.

1. Kindesunterhalt

Bei dem Kindesunterhalt ist grundsätzlich zwischen dem Barunterhalt und dem Naturalunterhalt zu unterscheiden. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erbringt den Naturalunterhalt, der andere Elternteil den Barunterhalt. Dies bedeutet, dass der eine Elternteil sich persönlich um das Kind kümmert und es versorgt (Naturalunterhalt), während der andere Elternteil zahlt (Barunterhalt). Ab Volljährigkeit des Kindes entfällt die Naturalunterhaltspflicht, vielmehr sind dann beide Elternteile, also auch der Elternteil, bei dem das Kind lebt, barunterhaltspflichtig.

2. Kindergeld

Zum 01.01.2026 steigt das Kindergeld pro Kind um 4 € von 255 € auf 259 € monatlich. Bei der Berechnung des Barunterhaltes wird das hälftige Kindergeld vom Tabellenbetrag der Düsseldorfer Tabelle abgezogen.

3. Düsseldorfer Tabelle 2026

Der Barunterhalt richtet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Diese ist auch im Jahr 2026 unverändert in 15 Einkommensgruppen und in vier Altersstufen aufgegliedert. Die Anpassungen an den Bedarfssätzen für 2026 sind im Vergleich zum Vorjahr kaum der Rede wert. So wird der Beitrag der ersten Altersstufe lediglich um 4,00 € erhöht; unter Berücksichtigung des erhöhten Kindergeldes steigt damit der Zahlbetrag um 2,00 € von 354,50 € auf 356,50 €. Für die Einzelheiten kann auf die anliegende Tabelle verwiesen werden.

4. Selbstbehalt

Beim Selbstbehalt handelt es sich um den Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen auch unter Berücksichtigung seiner Unterhaltsverpflichtungen verbleiben muss. Auch zum neuen Jahr wird dieser Selbstbehalt bei Ermittlung des Kindesunterhaltes nicht erhöht, obwohl erneut unstreitig die Lebenshaltungskosten gestiegen sind. Ab dem 01.01.2026 verbleibt es also bei einem Selbstbehalt in Höhe von 1.450,00 € für Erwerbstätige und in Höhe von 1.200,00 € für Nichterwerbstätige. Bei diesen Beträgen ist ein Mietanteil (warm) in Höhe von 520,00 € berücksichtigt. Der Selbstbehalt kann allerdings erhöht werden, wenn für diesen Betrag keine angemessene Wohnung zu finden ist, z.B. in Großstädten wie München oder Frankfurt

Neu aufgenommen in die Düsseldorfer Tabelle wurde nun der Selbstbehalt im Rahmen des Elternunterhaltes, der für das unterhaltsverpflichtete Kind immerhin 2.650,00 € zzgl. 70 % des darüberhinausgehendes Einkommens beträgt. Auch dadurch wird deutlich, dass Kinder nur noch bei gehobenen Einkommensverhältnissen für den Unterhalt ihrer Eltern herangezogen werden können. Nachdem gleichzeitig die Pflegeheimkosten exorbitant steigen und auch zukünftig steigen werden, ist absehbar, dass immer häufiger der Staat über die Sozialleistungen die Pflegeheimkosten der Senioren zahlen wird. Dass hierin eine gesellschaftspolitische und fiskalische Herausforderung liegt, ist offensichtlich.

Im Jahr 2026 erhöht sich der Kindesunterhalt nur geringfügig. Hintergrund dafür ist die sog. Düsseldorfer Tabelle, die für das Jahr 2026 nun am 02.12.2025 veröffentlicht worden ist. Allerdings wurde...