Kosten

Wir sprechen darüber

Interessenvertretung heißt für uns auch, Ihre Kosten so niedrig wie möglich zu halten.   Kostenrechtlich  ist zwischen der Erstberatung, der Beratung, der außergerichtlichen sowie der gerichtlichen Vertretung zu unterscheiden.Unsere Vergütung richtet sich nach den Regeln des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Vergütungsvereinbarung.  Die Transparenz der Kosten für den Mandanten ist für uns selbstverständlich. Wir sagen Ihnen vorher, nicht nachher, was unsere Beauftragung kostet.

Aufgrund unserer langjährigen Spezialisierung im Familien- und Erbrecht können wir Ihnen bereits im Rahmen einer Erstberatung eine verständliche juristische Einschätzung und Orientierungshilfe geben. Egal ob die Erstberatung eine oder zwei Stunden dauert, berechnen wir hierfür immer pauschal EUR 190,00 zzgl. Mehrwertsteuer.