Interessenvertretung heißt für uns auch, Ihre Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Kostenrechtlich ist zwischen der Erstberatung, der Beratung, der außergerichtlichen sowie der gerichtlichen Vertretung zu unterscheiden.Unsere Vergütung richtet sich nach den Regeln des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Die Transparenz der Kosten für den Mandanten ist für uns selbstverständlich. Wir sagen Ihnen vorher, nicht nachher, was unsere Beauftragung kostet.
Aufgrund unserer langjährigen Spezialisierung im Familien- und Erbrecht können wir Ihnen bereits im Rahmen einer Erstberatung eine verständliche juristische Einschätzung und Orientierungshilfe geben. Egal ob die Erstberatung eine oder zwei Stunden dauert, berechnen wir hierfür immer pauschal EUR 190,00 zzgl. Mehrwertsteuer.
Matthias Amberg hat in Würzburg studiert und wurde 1999 zur Anwaltschaft zugelassen. Sein Anspruch war schon immer, über die rein juristische Perspektive hinauszublicken. Ihm geht es darum, Menschen in emotionalen Ausnahmesituationen zu begleiten und kreative Lösungen zu entwickeln, die auf die individuellen Bedürfnisse der Mandanten maßgeschneidert sind.
Matthias Amberg
Alexandra Lindhorst
Juliane Meyke
Jessica Thoma
Familienrecht
Erbrecht
Kontakt
Impressum
Datenschutz
Disclaimer
Matthias Amberg
Kanzlei für Familien- und Erbrecht
Schwalbenrainweg 46
63741 Aschaffenburg
Telefon 06021 / 49648-0
Telefax 06021 / 49648-79