Mami, Papi & Ich
RA Amberg
„Herr Amberg, Sie müssen mir helfen!“ – mit diesen Worten schilderte mir eine Mandantin ganz verzweifelt, was ihr getrenntlebender Ehemann ihr kurz zuvor am Telefon an den Kopf geworfen hatte. Nachdem er unsere Unterhaltsberechnung erhalten hatte, rief er sie wutentbrannt an und drohte: „Ich lasse mich kündigen und höre auf zu arbeiten! Dann musst Du mir Unterhalt zahlen!“ – nun wollte meine Mandantin wissen, ob das tatsächlich möglich sei.
Unterhaltsberechnung Grundlage jeder Berechnung des Ehegattenunterhaltes sind die Einkommensverhältnisse beider Ehegatten. Derjenige, der mehr verdient, ist grundsätzlich zum Unterhalt verpflichtet. Deshalb sind beide Ehegatten verpflichtet, Auskunft über ihre Einkünfte zu erteilen und diese auch zu belegen. Bei nichtselbstständiger Tätigkeit müssen in der Regel die letzten zwölf Gehaltsabrechnungen vorgelegt werden, aus denen dann das durchschnittliche Nettoeinkommen gebildet wird. Dabei werden nicht nur die monatlichen Zahlungen berücksichtigt, sondern auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Prämien oder Bonuszahlungen.
Erwerbsobliegenheit Darüber hinaus besteht eine sogenannte Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet, dass beide Ehegatten verpflichtet sind, das ihnen mögliche Einkommen auch tatsächlich zu erzielen. Wer bislang Teilzeit gearbeitet hat, muss nach Ablauf des Trennungsjahres in aller Regel in Vollzeit arbeiten. Wer arbeitslos ist, muss sich ernsthaft und nachweisbar um eine neue Arbeitsstelle bemühen.
Fiktives Einkommen Kommt ein Ehegatte dieser Pflicht nicht nach, dann greift im Unterhaltsrecht der Grundsatz des fiktiven Einkommens. Das bedeutet, dass er so behandelt wird, als würde er arbeiten und das entsprechende Einkommen erzielen – selbst wenn er sich weigert, tatsächlich zu arbeiten. Der Unterhaltsberechnung wird also ein hypothetisches Einkommen zugrunde gelegt.
Nachdem ich meiner Mandantin diese Rechtslage erklärt hatte, konnte ich sie beruhigen. „Machen Sie sich keine Sorgen“, sagte ich. „Manche Ehemänner drohten schon in der Steinzeit, dass sie lieber aufhören zu arbeiten, bevor sie Unterhalt zahlen. Aber genauso lange wird ihnen in solchen Fällen ein fiktives Einkommen angerechnet – und zahlen mussten sie trotzdem.“ Erleichtert atmete meine Mandantin auf und meinte mit einem Augenzwinkern: „Manche Männer haben sich eben seit der Steinzeit nicht weiterentwickelt.“ Diesem Kommentar konnte ich – leider - nicht ernsthaft widersprechen
Matthias Amberg hat in Würzburg studiert und wurde 1999 zur Anwaltschaft zugelassen. Sein Anspruch war schon immer, über die rein juristische Perspektive hinauszublicken. Ihm geht es darum, Menschen in emotionalen Ausnahmesituationen zu begleiten und kreative Lösungen zu entwickeln, die auf die individuellen Bedürfnisse der Mandanten maßgeschneidert sind.
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