04. Februar 2016

- Da war noch was -

Was passiert mit intimen Fotos nach der Trennung?

Artikel Februar Mami, Papi & Ich RA Matthias Amberg

Vor mir saß meine Mandantin, die sich gerade von ihrem Ehemann getrennt hatte. Ich hatte ihr in der letzten Stunde die wichtigsten Punkte zur Trennung sowie den Trennungsfolgen wie Unterhalt, Sorgerecht, Wohnungszuweisung usw. erklärt. Eigentlich hatten wir damit die wichtigsten Trennungsfolgen abgearbeitet, aber meiner Mandantin war anzusehen, dass sie noch eine wichtige Frage auf dem Herzen hatte. „Ist da noch etwas?“ fragte ich. Die Mandantin zögerte. „Das ist mir richtig unangenehm, Herr Amberg, aber da ist wirklich noch etwas. Mein Mann hat von mir intime Fotos gemacht, die er nicht herausgeben will. Er hat sogar damit gedroht, die Fotos im Internet zu veröffentlichen. Was kann ich nur tun?“

Rechtmäßigkeit der Fotos
Der geschilderte Sachverhalt kommt immer wieder in der Beratungspraxis vor. Dank Smartphones können jederzeit Fotos und Videos schnell und einfach gemacht werden. Schlimmer ist es, dass diese Fotos mittlerweile genauso schnell in das Internet gestellt werden können, womit die Kontrolle endgültig verloren gehen kann. Solange die Fotos nicht heimlich, sondern mit Zustimmung gemacht werden, werden die Fotos auch rechtmäßig erstellt. Da die Mandantin  einverstanden war, wurde ihr Persönlichkeitsrecht nicht mit dem Anfertigen der Fotos verletzt. Aus dem Anfertigen der Fotos selbst ergibt sich damit auch kein Anspruch auf Löschung der Fotos, da eine Einwilligung vorlag.

Beschränkung der Einwilligung
Allerdings hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 13.10.2015 (AZ VI ZR 271/14) endgültig
entschieden, dass nach Ende der Beziehung selbstverständlich ein Anspruch auf Löschung von intimen Fotos besteht. Die Zustimmung ist nämlich grundsätzlich auf die Dauer der Beziehung beschränkt. Davon kann es nach der Rechtsprechung zwar Ausnahmen geben, ich habe allerdings noch keine Mandantin erlebt, der es egal war, was mit Nacktbildern von ihr nach dem Beziehungsende geschieht. Die Abgebildete muss vielmehr selbst entscheiden können, wem sie Einblick in ihr Intimleben gewährt und wem nicht und vor allem wie lange. Denn gerade intime Fotos und Videos sind von der Intims- und Privatsphäre und damit vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt. Deswegen hat man nicht nur ein Anspruch darauf, die Verbreitung derartiger Medien zu untersagen, sondern auch ein Anspruch auf vollständige Löschung dieser Medien. Dies gilt auch dann, wenn der Besitzer der Fotos glaubhaft versichert, die Bilder nur „zur Erinnerung“ behalten zu wollen. Dies gilt allerdings nicht für alltägliche Fotos, wie Urlaubsfotos. Diese Fotos darf der Ex-Partner behalten.

Risiko bleibt
Nachdem die Rechtslage geklärt war, wurde der Ex-Mann der Mandantin angeschrieben und aufgefordert, sämtliche intimen Bilder und Videos zu löschen. Insbesondere wurde er darauf hingewiesen, dass er mit hohen Schadensersatzansprüchen und einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen muss, wenn er die Medien nicht löscht. Dem Ex-Mann, der offensichtlich nicht damit gerechnet hatte, dass seine Frau dieses Thema mit ihrem Anwalt bespricht, war das Ganze sichtlich peinlich und verpflichtete sich sofort schriftlich  - unter der Verpflichtung bei Verstoß Schadensersatz zu leisten - die Fotos unverzüglich zu löschen. „Gott sei Dank habe ich mich getraut, Ihnen alles zu sagen“ sagte meine Mandantin. „Ich hätte keine ruhige Minute mehr gehabt, wenn mein Ex noch immer im Besitz dieser Fotos wäre“. Allerdings bleibt bei diesen Fällen immer ein Restrisiko. Es ist nämlich kaum sicherzustellen, dass alle Fotos gelöscht wurden. Sollte allerdings rauskommen, dass nicht alle Fotos gelöscht wurden, dann wird es für den Ex-Partner so richtig teuer; und das ist auch gut so!

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