25. August 2020

Der Kinderbonus - Entlastung für Alleinerziehende ?

Artikel Pablo 03/2020

Die Corona-Pandemie stellt unsere Gesellschaft, aber insbesondere Familien seit Monaten vor große Herausforderungen. Die Politik versucht darauf mit mehreren finanziellen Hilfsprogrammen zu reagieren und hat unter anderem einen Kinderbonus beschlossen. Zu diesem spannenden Thema haben wir uns mit Rechtsanwalt Matthias Amberg, Fachanwalt für Familien- und Erbrecht getroffen, der gerade zum wiederholten Male von dem Nachrichtenmagazin „Focus“ als einer der Top-Rechtsanwälte Deutschlands im Familienrecht ausgezeichnet wurde.

 

Wer bekommt den Kinderbonus?

Der Kinderbonus beträgt einmalig 300,00 € für jedes Kind. Voraussetzung ist, dass für das Kind ein Kindergeldanspruch besteht. Der Kinderbonus wird in zweiten Raten, nämlich in Höhe von 200,00 € im September 2020 sowie in Höhe von 100,00 € im Oktober 2020 zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt.

 

Muss der Kinderbonus beantragt werden?

Ein Antrag ist für den Kinderbonus nicht erforderlich. Vielmehr wird der Kinderbonus automatisch mit dem Kindergeld von der zuständigen Familienkasse ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt also an den Kindergeldbezugsberechtigten, d. h. entweder an den Vater oder an die Mutter.

 

Profitiert jeder Elternteil von dem Kinderbonus gleich?

Der Kinderbonus wird wie das Kindergeld behandelt; dies hat Auswirkungen auf getrennt lebende oder geschiedene Eltern. Leben Eltern getrennt, werden die Kinder regelmäßig von einem Elternteil persönlich betreut, während der andere Elternteil Kindesunterhalt zahlt. Bei der Ermittlung der Unterhaltshöhe wird das Kindergeld, das an den Elternteil ausgezahlt wird, bei dem die Kinder leben, hälftig in Abzug gebracht. Das Gleiche passiert mit dem Kinderbonus. Konsequenz daraus ist, dass Alleinerziehende unterm Strich nur von dem hälftigen Kinderbonus profitieren.

 

Ist diese Aufteilung des Kinderbonus für Sie gerecht?

Die pauschalisierte hälftige Aufteilung des Kinderbonus sehe ich durchaus kritisch. Alleinerziehende hatten und haben in der Zeit der geschlossenen Schulen nicht nur höhere Kosten, sondern auch wesentlich höhere Betreuungsleistung zu erbringen. Dieser Mehrfachbelastung von alleinerziehenden Müttern oder Vätern wird die hälftige Aufteilung des Kinderbonus sicherlich nicht gerecht. Nachdem es sich beim Kinderbonus um eine einmalige Zahlung handelt, die die erhöhten Betreuungsleistungen für Kinder honorieren soll, wäre es daher gerechtfertigt gewesen, den Kinderbonus in voller Höhe bei den Alleinerziehenden zu belassen. Dies hätte ein echtes Signal dafür sein können, dass die Betreuungsleistung für Kinder, die unsere Zukunft sind, wieder verstärkt in den Fokus gerückt wird.

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