29. März 2023

Der Konzertflügel - Mehrbedarf und Kindesunterhalt

Mami, Papi & Ich

RA Amberg

  „Mia hat gerade als Klavierschülerin einen Wettbewerb gewonnen“ erzählte mir meine Mandantin, die sich vor kurzem von ihrem Ehemann getrennt hatte, voller Stolz. „Aber Mia soll nun täglich üben, weswegen wir dringend einen Konzertflügel brauchen. Ich kann es mir natürlich nicht leisten, einen Flügel zu kaufen, aber es besteht die Möglichkeit, ein passendes Klavier für 300,00 € monatlich zu mieten. Ich bekomme für Mia insgesamt 478,00 € Kindesunterhalt, davon kann ich das nicht bezahlen. Was kann ich nur tun?“

 

Regelbedarf

Der Kindesunterhalt wird nach der Düsseldorfer Tabelle bestimmt. Danach muss der nicht betreuende Elternteil für das Kind einen bestimmten Geldbetrag entsprechend seiner Einkommensverhältnisse und dem Alters des Kindes zahlen. Von diesem Kindesunterhalt sind  allerdings überwiegend nur die allgemeinen Lebenshaltungskosten wie  Wohnkosten, Kleidung, Lebensmittel  usw. umfasst.

 

Mehrbedarf

Regelmäßige Kosten, die zusätzlich anfallen und deswegen nicht von der Düsseldorfer Tabelle umfasst sind, bezeichnet man als Mehrbedarf.  Darunter fallen zum Beispiel die Kosten für eine private Krankenversicherung und der Kindergartenbeitrag, aber auch Nachhilfekosten, der Beitrag für den Tennisunterricht und die privaten Klavierstunden. Dieser Mehrbedarf muss zusätzlich zu dem Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle gezahlt werden. 

Mehrbedarf muss allerdings immer eine gewisse Größenordnung haben und sachlich begründet sein. Diese Voraussetzungen liegen für die Miete des Klaviers vor, nachdem Mia bereits seit Jahren Klavier spielt und die Miete 300,00 € monatlich beträgt.

 

Anteilige Haftung

Der Mehrbedarf muss jedoch nicht allein von dem Kindesvater gezahlt werden. Vielmehr ist der Mehrbedarf anteilig von den Eltern, hier also auch von der Kindesmutter zu zahlen. Die Haftungsquote richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen der Eltern, die zueinander ins Verhältnis zu setzen sind. Dabei ist jedoch nur das den allgemeinen Selbstbehalt übersteigende Einkommen zu berücksichtigen.

 

Das Klavier kann kommen

Da der Kindesvater doppelt so viel wie die Mandantin verdient, musste er 2/3 der Mietkosten für das Klavier bezahlen. Damit erfüllte sich für Mia ihr Traum, auf einem „eigenen“ Klavier zu Hause täglich spielen zu können. Ob die Nachbarn von Mia davon allerdings auch so begeistert sind, ist eine andere Frage, die ich zum Glück nicht diskutieren muss. Ich wusste schon, warum ich mich auf Familien- und Erbrecht, und nicht auf Miet- und Nachbarschaftsrecht spezialisiert habe.

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