Mami, Papi & Ich
RA Amberg
„Ich weiß nicht mehr, was ich tun soll!“ Vor mir saß meine Mandantin, die mir verzweifelt von ihrer Trennung erzählte, die vor allem ihre beiden Kinder stark belastete. Der 13-jährige Sohn Tom wollte unbedingt bei dem Vater leben, während die 13-jährige Tochter Sandra unbedingt bei der Mutter bleiben wollte. „Ständig streiten sich die Kinder, aber wir können sie doch nicht auch noch trennen!“
Kindeswohl
Die Frage des Sorgerechtes ist oft eine der am härtesten umkämpften Trennungsfolgen. Grundsätzlich üben beide Elternteile gemeinsam das Sorgerecht aus. Voraussetzung für die gemeinsame Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung ist jedoch eine tragfähige Sozialbeziehung zwischen den Eltern. Diese erfordert ein Mindestmaß an Übereinstimmung und hat sich am Kindeswohl auszurichten.
Kinder haben mitzureden
Können die Eltern sich nicht einigen, ist ein gerichtliches Sorgerechtsverfahren einzuleiten. Dabei darf nicht über den Kopf der Kinder hinweg entschieden werden. Vielmehr ist der Kindeswille ein wichtiges Kriterium für die gerichtliche Entscheidung. Aus diesem Grund ist auch gesetzlich vorgeschrieben, dass die Kinder vom Gericht angehört werden müssen.
Geschwisterbindung
Geschwister sollen nur ausnahmsweise getrennt werden. Selbst wenn die Geschwisterbindung durch eine gewisse Rivalität überlagert ist, spricht dies nicht automatisch für eine Trennung der Kinder. Allerdings gibt es auch Ausnahmefälle (z.B. starke Aggressionen zwischen den Geschwistern, stabiler Kindeswille), in denen es geradezu für die weitere Entwicklung der Kinder förderlich ist, die Geschwister zu trennen.
Einvernehmliche Regelung
In der Kindesanhörung teilten die Kinder gegenüber dem Gericht mitgeteilt, dass sie am liebsten getrennt voneinander aufwachsen würden. Aufgrund des Alters der Kinder war der Kindeswille auch beachtlich. Nachdem das Ergebnis der Kindesanhörung den Eltern mitgeteilt worden ist, gelang es den Eltern sich einvernehmlich darauf zu einigen, dass der Sohn zukünftig beim Vater lebt, während die Tochter bei der Mutter blieb. Dies führte insgesamt zu einer Beruhigung der Situation, sodass mittlerweile auch Tom und Sandra wieder Kontakt haben, ohne zu streiten.
Matthias Amberg hat in Würzburg studiert und wurde 1999 zur Anwaltschaft zugelassen. Sein Anspruch war schon immer, über die rein juristische Perspektive hinauszublicken. Ihm geht es darum, Menschen in emotionalen Ausnahmesituationen zu begleiten und kreative Lösungen zu entwickeln, die auf die individuellen Bedürfnisse der Mandanten maßgeschneidert sind.
Matthias Amberg
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