09. November 2021

Eheverträge - nur die Liebe zählt? -

Artikel Pablo 11/2021

Wer denkt, dass ein Scheidungsanwalt immer nur tätig ist, wenn die Liebe verflogen ist, irrt gewaltig. Familienrecht ist viel mehr als nur reines Scheidungsrecht, wie uns Rechtsanwalt Matthias Amberg, Fachanwalt für Familien- und Erbrecht bestätigen kann. Denn der auf das Familien- und Erbrecht spezialisierte Fachanwalt aus Aschaffenburg wird auch häufig bereits vor einer Heirat beratend tätig, wenn es zum Beispiel um die Gestaltung eines Ehevertrages geht.

 

1. Was ist ein Ehevertrag?

 

Durch einen Ehevertrag geben sich die Eheleute bestimmte Regeln, insbesondere für den Fall einer eventuellen Scheidung. In dem Ehevertrag werden also vor allem Scheidungsfolgen wie der nachehelichen Ehegattenunterhalt, der Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich thematisiert. Aufgrund der Bedeutung dieser Scheidungsfolgen ist ein Ehevertrag nur dann wirksam, wenn er notariell beurkundet wird.

 

2. Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

 

Ein Ehevertrag ist immer dann sinnvoll, wenn die gesetzlichen Regeln des Scheidungsrechts für die eigenen Lebensverhältnisse nicht passen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Ehegatten ihre Berufsfindung  abgeschlossen haben und kein Kinderwunsch besteht. In diesem Fall sind die gesetzlichen Schutzvorschriften nicht unbedingt notwendig, da beide Ehegatten finanziell unabhängig sind und durch die Ehe keine beruflichen Nachteile erleiden. Auch bei Ehen von Unternehmern sind Eheverträge durchaus sinnvoll, um zu verhindern, dass die Existenz des Unternehmens durch eine Scheidung gefährdet wird.

 

3. Ist ein Ehevertrag immer wirksam?

 

Auch notariell abgeschlossene Eheverträge können im Nachhinein noch für unwirksam erklärt werden. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn sie sittenwidrig sind. Von einem sittenwidrigen Vertrag spricht man, wenn der Inhalt des Ehevertrages evident einseitig und zu einer nicht gerechtfertigten Lastenverteilung führt. Subjektiv muss jedoch noch das bewusste Ausnutzen der Unterlegenheit des anderen Ehegatten vorliegen. Diese Voraussetzung liegt z.B. vor, wenn die zukünftige Ehefrau zum Zeitpunkt der Unterzeichnung schwanger und vom zukünftigen Ehemann finanziell und /oder emotional abhängig war.   

 

4. Sind Eheverträge nicht total unromantisch?

 

Das Gegenteil ist der Fall. In einem Ehevertrag können sämtliche finanziellen Fragen fair und auf Augenhöhe geklärt und vereinbart werden. Sollte es dann tatsächlich zu einer Scheidung kommen, besteht keine Möglichkeit, über die wirtschaftlichen Folgen der Trennung einen Rosenkrieg auszulösen, da diese ja schon geklärt sind. Keiner der Ehegatten bleibt daher mit dem anderen zum Beispiel nur aus finanziellen Gründen zusammen. Sie werden nur zusammen bleiben, weil Sie sich lieben; genau das ist jedoch Romantik pur - es zählt nämlich in der Tat nur noch die Liebe.   

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