Mami Papi & Ich
RA Amberg
Das neue Namensrecht ab dem 1. Mai 2025
„Herr Rechtsanwalt Amberg, eine Sache bereitet uns noch Kopfzerbrechen!“ Meine Mandantin und ihr zukünftiger Ehemann hatten gerade ihren Ehevertrag mit mir besprochen, und ich dachte, alles sei geklärt. Doch dann kam die unerwartete Frage: „Wir können uns nicht auf einen gemeinsamen Ehenamen einigen. Eigentlich möchten wir beide unsere Nachnamen behalten – aber gleichzeitig auch den Namen des anderen annehmen. Uns wurde jedoch gesagt, dass das nicht erlaubt sei. Stimmt das wirklich? Und was ist mit unseren Kindern – dürfen sie einen Doppelnamen tragen?“
Bislang galt: Ehepaare konnten nach der Hochzeit entweder einen gemeinsamen Familiennamen als Ehenamen festlegen oder jeder behielt seinen bisherigen Namen. Eine zusätzliche Möglichkeit war, dass ein Partner einen Doppelnamen annimmt. Allerdings war es nicht erlaubt, dass beide Ehepartner einen Doppelnamen führen.
Für Kinder gab es ebenfalls eine klare Regel: Wenn die Eltern unterschiedliche Nachnamen hatten, mussten sie sich für einen Namen entscheiden. Ein Doppelname war für das Kind nicht möglich – selbst wenn ein Elternteil einen solchen trug.
Mit der neuen Gesetzesänderung haben Ehepaare nun mehr Wahlmöglichkeiten. Sie können wie bisher einen gemeinsamen Familiennamen festlegen oder ihren eigenen Namen behalten. Neu ist jedoch die Möglichkeit, dass beide Partner einen gemeinsamen Doppelnamen führen können, der sich aus beiden Nachnamen zusammensetzt. Dabei gibt es eine Begrenzung: Ein gemeinsamer Doppelname darf maximal zwei Namensbestandteile enthalten. Das bedeutet, dass aus bestehenden Doppelnamen nicht alle vier Bestandteile verwendet werden dürfen. Zum Beispiel: Wenn Herr „Müller-Meier“ und Frau „Schmid-Albert“ heiraten, können sie nur zwei der vier Namen wählen, etwa „Müller-Schmid“. Es kann nun auch entschieden werden, ob der Doppelname mit oder ohne Bindestrich geschrieben wird. Bisher war der Bindestrich bei Doppelnamen obligatorisch, was nun nicht mehr der Fall ist.
Auch für Kinder gibt es mehr Flexibilität: Sie können entweder den Namen eines Elternteils übernehmen oder einen Doppelnamen erhalten. Sobald sie volljährig sind, haben sie die Freiheit, ihren Nachnamen zu ändern oder einen Doppelnamen anzunehmen. Eine weitere bedeutende Neuerung: Nach einer Scheidung können Kinder einfacher den Namen des Elternteils annehmen, bei dem sie hauptsächlich leben.
Diese Reform bringt mehr Wahlmöglichkeiten und berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse moderner Familien. Endlich können alle, auch unsere Mandantin und ihr zukünftiger Ehemann, den Namen tragen, der zu ihnen passt!
Matthias Amberg hat in Würzburg studiert und wurde 1999 zur Anwaltschaft zugelassen. Sein Anspruch war schon immer, über die rein juristische Perspektive hinauszublicken. Ihm geht es darum, Menschen in emotionalen Ausnahmesituationen zu begleiten und kreative Lösungen zu entwickeln, die auf die individuellen Bedürfnisse der Mandanten maßgeschneidert sind.
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