Mami, Papi & Ich
RA Amberg
„Herr Amberg, ich brauche Ihre Hilfe. Ich will nach meiner Scheidung in mein Heimatland nach Polen mit unserem fünfjährigen Sohn umziehen. Der Vater verbietet mir das. Darf er das wirklich?“ Solche Fragen kommen in meiner Kanzlei immer wieder vor. Der Alltag muss organisiert werden, das Kind pendelt vielleicht zwischen Mama und Papa. Und manchmal entsteht bei einem Elternteil der Wunsch: Ich möchte zurück in meine Heimat. Dort ist meine Familie. Dort habe ich Unterstützung. Dort kann ich besser neu anfangen. Für den anderen Elternteil fühlt sich das bedrohlich an. Aus Besuchen könnten lange Fahrten werden. Vielleicht die Angst: „Wenn mein Kind erst einmal im Ausland lebt, verliere ich es.“ Wer entscheidet, wo das Kind lebt? Der Vater kann der Mutter nicht einfach verbieten, nach Polen oder in ein anderes Land zu ziehen. Jeder Erwachsene darf grundsätzlich selbst entscheiden, wo er leben möchte. Das bedeutet aber gerade nicht, dass das gemeinsame Kind einfach mitgenommen werden darf. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht, müssen sie wichtige Entscheidungen gemeinsam treffen. Dazu gehört auch die Frage, wo das Kind dauerhaft leben soll. Können sich Mutter und Vater nicht einigen, entscheidet das Familiengericht. Das Gericht darf allerdings nicht beurteilen oder gar entscheiden, ob die Mutter ihren neuen Lebensweg einschlagen darf. Es hat alleine danach zu fragen, welche Lösung für das Kind die beste ist. Im Mittelpunkt steht das Kind Was für das Kind am besten ist, ist oft schwer zu beantworten, denn meistens gibt es keine perfekte Lösung. Wenn das Kind mitzieht, sieht es den anderen Elternteil seltener. Wenn es bleibt, verliert es vielleicht den täglichen Kontakt zu dem Elternteil, der bisher am meisten für es da war. Deshalb schaut das Gericht genau auf den Alltag: Wer hat das Kind bisher überwiegend betreut? Wer bringt es in Kita oder Schule? Wer tröstet nachts? Auch die Beziehung zum anderen Elternteil zählt. Gibt es Besuche, Übernachtungen, Ferienzeiten oder Rituale? Dann darf diese Beziehung nicht einfach abgeschnitten werden. In der Rechtsprechung gibt es dazu seit Jahren klare Grundsätze. Bekannt ist vor allem die sogenannte „Mexiko-Entscheidung“ des Bundesgerichtshofs. Auch die Oberlandesgerichte weisen immer wieder darauf hin: Kein Gericht kann einem Elternteil allgemein verbieten, ins Ausland zu ziehen. Das Gericht darf auch nicht einfach sagen: „Deine Gründe für den Umzug sind nicht gut genug.“ Es muss vielmehr prüfen, welche Lösung für das Kind unter den tatsächlichen Umständen besser ist. So hat es zuletzt auch das OLG Karlsruhe in einem Fall entschieden, in dem eine Mutter mit ihrem kleinen Kind nach Australien ziehen wollte und letztendlich auch durfte. Ein Umzug braucht einen guten Plan Ein Umzug ins Ausland ist nicht automatisch falsch. Vielleicht lebt dort die Familie der Mutter, vielleicht gibt es dort mehr Unterstützung, vielleicht kennt das Kind Sprache und Kultur. Trotzdem muss der Elternteil, der umziehen möchte, zeigen: Ich nehme die Beziehung meines Kindes zum anderen Elternteil ernst. Es reicht nicht zu sagen: „Der Vater kann uns ja besuchen.“ Besser ist ein konkreter Plan: feste Ferienzeiten, regelmäßige Videoanrufe und Informationen über Schule, Arzttermine und Alltag. Auch der Vater muss konkret bleiben. Ein bloßes „Ich verbiete das“ reicht nicht. Das Kind darf kein Druckmittel sein Am Ende gilt: Das Kind darf nicht zwischen die Fronten geraten. Ein Umzug ins Ausland darf nicht dazu benutzt werden, den anderen Elternteil auszugrenzen. Umgekehrt darf er auch nicht zum Anlass werden, dem umzugswilligen Elternteil Angst zu machen, das Kind zu verlieren. Das Familiengericht fragt nicht, welche Lösung für Mutter oder Vater am angenehmsten ist. Es fragt, welche Lösung dem Kind am meisten Sicherheit gibt. Ein Umzug ins Ausland bedeutet fast immer Veränderung. Doch Veränderungen müssen einem Kind nicht schaden. Wenn beide Eltern verantwortungsvoll damit umgehen und das Kind im Blick behalten, kann daraus ein guter neuer Anfang werden.
Matthias Amberg hat in Würzburg studiert und wurde 1999 zur Anwaltschaft zugelassen. Sein Anspruch war schon immer, über die rein juristische Perspektive hinauszublicken. Ihm geht es darum, Menschen in emotionalen Ausnahmesituationen zu begleiten und kreative Lösungen zu entwickeln, die auf die individuellen Bedürfnisse der Mandanten maßgeschneidert sind.
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