27. Januar 2017

Erbunwürdigkeit - - ein teurer Seitensprung-

„Das kann doch nicht richtig sein, Herr Amberg!“ Vor mir saß meine Mandantin, deren Vater vor kurzem gestorben war. Alleinige testamentarische Erbin war die Stiefmutter unserer Mandantin geworden. „Dabei hat sie meinen Vater hinter seinem Rücken nach Strich und Faden betrogen. Kaum war mein Vater tot, ist auch schon ihr Geliebter bei ihr eingezogen. Mein Vater würde sich im Grab umdrehen, wenn er das gewusst hätte“

 

1. Erbunwürdigkeit

Wenn ein Erbe eine schwere Verfehlung, wie Mord oder Mordversuch, gegen den Erblasser begangen hat, kann er ausnahmsweise für erbunwürdig erklärt werden, also sein Erbrecht verlieren. Ist jemand erbunwürdig, verliert er auch seinen Pflichtteils- oder Vermächtnisanspruch.

 

2. Ehewidriges Verhältnis

Erbunwürdig ist auch, wer den Erblasser durch Täuschung daran gehindert hat, ein Testament aufzuheben. Führt der Ehepartner eine außereheliche Beziehung und verschweigt dies, obwohl er weiß, dass der andere Ehegatte nur im Vertrauen auf die eheliche Treue, ihn zum Alleinerben eingesetzt hat, liegt eine derartige Täuschung vor. In diesen Fällen nimmt die Rechtsprechung nach wie vor an, dass ein Fall der Erbunwürdigkeit vorliegt.

 

3. Anfechtungsklage

Die Erbunwürdigkeit muss durch eine Anfechtungsklage bei dem zuständigen Gericht geltend gemacht werden. Diese Klage kann zwar erst nach dem Tod des Erblassers, muss aber innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Erbunwürdigkeitsgrundes eingereicht werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, besteht keine Möglichkeit mehr, das Testament anzufechten.

 

4. Tochter wird Alleinerbin

Mit diesen Informationen konnte die Erbschaft der Stiefmutter unserer Mandantin angefochten werden. Aufgrund des offensichtlichen ehebrecherischen Verhaltens der Ehefrau hinter dem Rücken ihres verstorbenen Ehemannes wurde die Ehefrau von dem Gericht aufgrund unseres Antrages für erbunwürdig erklärt. Damit hatte sie nicht nur ihr Erbe, sondern auch jeden weiteren Anspruch, insbesondere auch auf den Pflichtteil verloren, ging also komplett leer aus. Alleinerbin wurde nun aufgrund der gesetzlichen Erbfolge unsere Mandantin, die das einzige Kind des Erblassers war.

„Das war für mich aber ein richtig teurer Seitensprung“ meinte am Ende recht lakonisch die Stiefmutter unserer Mandantin. Dies war eine der wenigen Aussagen der Stiefmutter im gesamten Gerichtsverfahren, der ich nicht widersprechen musste.