13. September 2024

Familien- und Erbrecht – natürlich verbunden

Pablo

Artikel 03/2024

Es gibt kaum einen Lebensbereich, der nicht familienrechtliche oder erbrechtliche Fragen eröffnet. Warum diese zwei spannenden Rechtsgebiete untrennbar zusammengehören, erläutert uns Rechtsanwalt Matthias Amberg, Fachanwalt für Familien- und Erbrecht aus Aschaffenburg, der seit über 25 Jahren ausschließlich im Familien- und Erbrecht tätig ist.

 

Was umfasst das Familien- und Erbrecht eigentlich alles?

Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Familienmitgliedern, einschließlich Ehe, Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt und Adoption. Das Erbrecht hingegen beschäftigt sich mit der Verteilung des Vermögens nach seinem Tod, also mit Testamenten, Erbverträgen und der gesetzlichen Erbfolge.

 

Warum sind Familien- und Erbrecht so eng miteinander verbunden?

Beide Rechtsgebiete sind eng miteinander verknüpft, da familiäre Beziehungen oft entscheidend dafür sind, wer erbt und wie Vermögen verteilt wird. Familienrechtliche Entscheidungen haben direkte Auswirkungen auf das Erbrecht. Beispielsweise beeinflussen Eheschließungen, Scheidungen, die Geburt eines Kindes und Adoptionen entscheidend die gesetzlichen Erbansprüche. So verringert sich bei der Geburt eines Kindes die gesetzliche Erbquote des Ehegatten, gleichzeitig entfällt das gesetzliche Erbrecht der eigenen Eltern vollständig. Adoptivkinder erlangen übrigens die gleichen Erbansprüche wie leibliche Kinder. Aus diesen Gründen müssen Testamente und Erbverträge immer an die aktuellen familiären Verhältnisse angepasst werden.

 

Können Sie ein Beispiel nennen, wie eine Scheidung das Erbrecht beeinflussen kann?

Liegen die Voraussetzungen einer Scheidung vor und hat der Erblasser selbst bei Gericht einen Scheidungsantrag gestellt oder dem Scheidungsantrag des anderen Ehegatten zugestimmt, entfällt das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten. Wurde der Ehepartner im Testament oder Erbvertrag als Alleinerbe oder Miterbe bedacht, ist diese Erbeinsetzung erst mit der Scheidung grundsätzlich hinfällig. Es gehört also zu einem der häufigsten Rechtsirrtümer, dass der Ehegatte bereits dann nichts mehr erbt, wenn man sich trennt. Im Falle einer Trennung/Scheidung ist es daher wichtig, so früh wie möglich, Testamente anzupassen und zu aktualisieren. Nur so kann ich sicherstellen, dass wirklich nur derjenige erbt, der auch erben soll.

 

Was sind die häufigsten Fehler, die Menschen bei der Gestaltung ihres Testamentes machen?

Der schlimmste Fehler ist, gar kein Testament zu machen. Viele Menschen schieben das Thema vor sich her oder glauben, dass es nicht notwendig ist. Ein weiterer häufiger Fehler ist, die gesetzlichen Regeln bei der Gestaltung der Testamente nicht zu kennen und deswegen ein unwirksames Testament zu errichten. Auch die Nichtberücksichtigung von steuerlichen Aspekten und die fehlende Kommunikation mit potenziellen Erben können zu Konflikten und unerwünschten Konsequenzen führen.

 

Zum Abschluss, welche Tipps würden Sie unseren Lesern für eine gute Nachlassplanung geben?

Mein erster Tipp ist, frühzeitig mit der Nachlassplanung zu beginnen und sich dabei professionell beraten zu lassen. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann dabei helfen, alle rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen und individuelle Wünsche rechtssicher zu formulieren. Zweitens sollte man regelmäßig überprüfen, ob die bestehenden Testamente noch aktuell und passend sind, insbesondere nach wichtigen Lebensereignissen wie Heirat, Trennung/Scheidung oder Geburt von Kindern. Drittens ist es nach unserer jahrzehntelangen Erfahrung ausschließlich im Familien- und Erbrecht in bestimmten Fällen sinnvoll, offen mit der Familie über die Nachlassplanung zu sprechen, um Missverständnisse und Streit zu vermeiden. Denn gerade die Streitvermeidung ist Kennzeichen einer guten Nachlassplanung.

Dateien zum Download: