Mami, Papi & Ich
RA Amberg
„Herr Amberg, ich glaub es nicht!“ empörte sich meine Mandantin. „Mein Ex-Mann hat den Ferienumgang mit unserem Sohn Max in Italien verbracht. Jetzt will er, dass ich die Hälfte der Urlaubskosten von Max zahle, sonst kürzt er den Kindesunterhalt!“
Ferienumgang
Wie und in welchem Umfang ein Umgang auszuüben ist, sucht man im Gesetz vergeblich. § 1684 BGB bestimmt lediglich, dass das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil hat und jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt ist. Allerdings haben die Gerichte in zahlreichen Entscheidungen klar festgelegt, wie der Umgang auszusehen hat; so hat sogar das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass natürlich auch ein Anspruch auf Ferienumgang besteht.
Urlaubskosten
Nachdem vor allem der Ferienumgang mit Kosten verbunden ist, sind Konflikte oft vorprogrammiert. Diese Konflikte sind allerdings völlig unnötig, da nach der Rechtsprechung der nicht betreuende Elternteil die Umgangskosten grundsätzlich selbst tragen muss. Verreist daher ein Elternteil mit seinem Kind, muss er auch alleine die Urlaubskosten für sein Kind tragen und kann sie gerade nicht – auch nicht anteilig – dem anderen Elternteil in Rechnung stellen.
Kürzung des Kindesunterhaltes
Die Idee, dass man den Barunterhalt kürzen könnte, wenn man sein Kind während des Ferienumgangs betreut, ist nach wie vor ein weit verbreiteter Rechtsirrtum. Tatsächlich hat die Betreuung des Kindes während des Umgangs keinen Einfluss auf die Höhe des Kindesunterhaltes. Auch wenn sich das Kind zum Beispiel während der Sommerferien drei Wochen oder länger bei dem unterhaltspflichtigen Elternteil aufhält, scheidet eine Kürzung des Kindesunterhaltes aus.
Kindeswohl
Nachdem vor allem die Kinder unter den Streitigkeiten der Eltern leiden, ist es gerade beim Umgang besonders wichtig, einvernehmliche Regelungen zu finden. Denn auch wenn die Eltern sich trennen oder scheiden lassen, bleiben sie als Vater und Mutter den Rest ihres Lebens miteinander verbunden; und wer - außer vielleicht den Anwälten - hat schon Lust, den Rest seines Lebens zu streiten.
Matthias Amberg hat in Würzburg studiert und wurde 1999 zur Anwaltschaft zugelassen. Sein Anspruch war schon immer, über die rein juristische Perspektive hinauszublicken. Ihm geht es darum, Menschen in emotionalen Ausnahmesituationen zu begleiten und kreative Lösungen zu entwickeln, die auf die individuellen Bedürfnisse der Mandanten maßgeschneidert sind.
Matthias Amberg
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