22. Januar 2021

Fragen zum Erbrecht? In Aschaffenburg berät ein erfahrener Anwalt

Handelsblatt 20.01.2021

Die Bildung einer Erbengemeinschaft gibt selten Anlass zur Freude. Erben mehrere Personen gemeinschaftlich einen Nachlass, führt dies im Nachgang oft zu Scherereien bis hin zu ausgewachsenen Erbschaftsstreitigkeiten. Dass eine Erbengemeinschaft überhaupt entsteht, kann nur der Erblasser zu Lebzeiten vermeiden, indem er genaue Verfügungen zur Aufteilung seines Erbes macht. Fragen zum Erbrecht kann ein in Aschaffenburg ansässiger Jurist beantworten.

 

Entstehung der Erbengemeinschaft: Die Erben haben keine Wahl

 

Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch dann, wenn der Erblasser kein Testament hinterlässt oder dieses keine ausreichend detaillierten Vorgaben macht, die eine Aufteilung des Vermögens erlauben. Formulierungen wie "Meine drei Kinder sollen den Landsitz in München zu gleichen Teilen erben" führen dazu, dass alle drei Kinder gesamthänderisch erben. Dadurch gehört den Erben jeder Gegenstand gemeinsam. Beispiel: Ein Erblasser vererbt drei identische Schmuckstücke. So erhält zunächst nicht jeder der drei Erben eines der Schmuckstücke, sondern einen Anteil an jedem der drei Stücke.

Die Probleme folgen oft auf dem Fuß: Möchte einer der Erben das gemeinsame Eigentum nicht mehr anteilig besitzen, sondern lieber den Gegenwert auf seinem Konto haben, kann er dieses nicht so einfach verkaufen.

 

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·                     Kanzlei für Familien- und Erbrecht Matthias Amberg

 

Erbengemeinschaft auflösen: Diese Wege führen zum Ziel

 

Damit eine Erbengemeinschaft aufgelöst werden kann, muss das Erbe "auseinandergesetzt" werden. Dies bedeutet, dass sich die Miterben auf eine Möglichkeit einigen, das Erbe aufzuteilen. Mögliche Wege sind etwa:

• Liquidation der Nachlassgegenstände und Aufteilung des Erlöses
• Kauf der Erbanteile durch einen Miterben
• Aufteilung der Nachlassgegenstände unter den Erben, gegebenenfalls gegen Zahlung eines Ausgleichs für Wertunterschiede (Realteilung)
• Aufteilung der Nachlassgegenstände ohne Wertausgleich (Naturalteilung)
• Zwangsversteigerung (häufig bei Uneinigkeit über den Umgang mit Immobilien)

Matthias Amberg, Rechtsanwalt für Familien- und Erbrecht in Aschaffenburg, erklärt: "Sind sich die Erben über die Auseinandersetzung nicht einig, führt der Weg nur allzu oft über die Gerichte, beispielsweise im Rahmen einer Auseinandersetzungs- oder Teilungsklage. Diese ist jedoch mit enormen Kosten und bei familiären Verstrickungen auch mit einer nicht zu unterschätzenden psychologischen Herausforderung verbunden." Alternativ kann auch ein Verkauf der Erbanteile an einen Dritten, die Beauftragung eines Erbabwicklers oder die Ausschlagung des Erbes gegen Zahlung einer Abfindung einen Weg aus der Misere darstellen.

 

 

Rechtsanwalt Matthias Amberg, Fachanwalt für Familien- und Erbrecht

Als Fachanwalt für Erbrecht in Aschaffenburg weiß Matthias Amberg, worauf es beim Thema Erbengemeinschaft ankommt: "Idealerweise schaffen Erblasser mit umfangreichem Vermögen bereits zu Lebzeiten Regelungen, die die Entstehung einer Erbengemeinschaft verhindern. Dies erreichen sie am besten durch den Erlass eines Testaments, das die Erbschaftsverhältnisse detailliert regelt und ein gemeinschaftliches Erbe verhindert." Der Rechtsanwalt unterstützt seine Mandanten mit seiner Kanzlei für Familien- und Erbrecht dabei, ihre Erbfolge zu planen, Testamente und Erbverträge aufzusetzen und die Möglichkeit der vorweggenommenen Erbfolge zu nutzen. Ist die Erbengemeinschaft bereits entstanden, unterstützt er die Erben dabei, ihre Interessen durchzusetzen und eine möglichst gütliche Erbauseinandersetzung zu erreichen.

Dabei kommt ihm sein Gespür für den Menschen hinter der Akte zugute: Er berücksichtigt auch die psychologischen Faktoren, die bei Erbschaftsfällen fast immer eine Rolle spielen. Durch seine Empathie - gepaart mit über 20 Jahren Erfahrung im Erbrecht und seiner professionellen Distanz - fühlen sich seine Mandanten mit ihren Erbangelegenheiten und Familienstreitigkeiten gut bei ihm aufgehoben. Dies zeigen auch die Auszeichnungen als einer der "100 besten Anwälte Deutschlands im Familienrecht" des "FOCUS"-Magazins, die er zuletzt im Jahr 2020 erhielt.

Als Fachanwalt für Erbrecht in Aschaffenburg unterstützt Matthias Amberg Erblasser dabei, ihre Erbfolge schon zu Lebzeiten sinnvoll zu gestalten. Auch wer seine Erbschaftsansprüche durchsetzen möchte, ist bei ihm an der richtigen Adresse.

 

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