23. Mai 2023

Geld ist nicht alles, oder doch? - Die Ersatzhaftung beim Kindesunterhalt -

Mami, Papi & Ich

RA Amberg

„Das kann doch nicht wahr sein“ regte sich meine Mandantin auf. „Erst sorgt er mit seinen Aussagen, dass er finanziell unserer 14 jährigen Tochter viel mehr bieten kann, dafür, dass Marie zukünftig bei ihm leben will; dabei hat er gar keine Zeit, sich um sie zu kümmern. Kaum ist sie zu ihm gezogen, will er Kindesunterhalt von mir. Dabei weiß er genau, dass ich nur ein Bruchteil seines Einkommens erziele.“

 

Barunterhalt

Bei dem Kindesunterhalt ist zwischen dem Barunterhalt und dem Naturalunterhalt zu unterscheiden. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erbringt regelmäßig den Naturalunterhalt, der andere Elternteil den Barunterhalt (Residenzmodell). Dies bedeutet, dass der eine Elternteil sich persönlich um das Kind kümmert und es versorgt (Naturalunterhalt), während der andere Elternteil zahlt (Barunterhalt). Der Barunterhalt richtet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle.

 

Ersatzhaftung

Von dieser grundsätzlichen Aufteilung des Barunterhaltes und des Naturalunterhaltes gibt es jedoch eine Ausnahme. Wenn nämlich der betreuende Elternteil etwa über das Dreifache des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens des an sich barunterhaltspflichtigen Elternteils verfügt, kann es der Billigkeit entsprechen, den betreuenden Elternteil auch den Barunterhalt für das Kind in voller Höhe zahlen zu lassen.

 

Auskunft

Damit festgestellt werden kann, wer in welcher Höhe Kindesunterhalt zahlen muss, hat zuerst der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, Auskunft über seine Einkommensverhältnisse zu erteilen. Wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Ersatzhaftung vorliegt, muss auch der andere Elternteil nach Treu und Glauben Auskunft über seine Einkommensverhältnisse erteilen. Anhand der erteilten Auskunft kann dann überprüft werden, ob eine Ersatzhaftung in Betracht kommt oder ob es bei der Regel bleibt, dass der Elternteil, der das Kind nicht betreut, Unterhalt zahlen muss.

 

Geld ist nicht alles

Aufgrund dieser Rechtslage konnte schnell geklärt werden, dass tatsächlich der Kindsvater bei weitem mehr verdiente als die Kindsmutter. Unsere Mandantin musste also keinen Kindesunterhalt zahlen. Im Übrigen kehrte bereits nach einigen Monaten die Tochter in den Haushalt der Mutter zurück. Sie merkte nämlich sehr schnell, dass sie trotz allem Luxus im Haushalt des Vaters ziemlich einsam war. „Marie hat festgestellt, das Geld nicht alles im Leben ist“ berichtete die Mandantin voller Stolz. Da sie damit eine der wichtigsten Lektionen im Leben gelernt hat, hat sich rückblickend der Aufenthaltswechsel trotz der ganzen Aufregung sogar gelohnt.

Dateien zum Download: