01. Juli 2014

„Papa, ich will mehr Geld“

Mami, Papi & Ich - Ausgabe Juli 2014

Artikel RA Matthias Amberg

- Taschengeld und Taschengeldparagraph -

„Papa ich will mehr Taschengeld. Alle meine Freunde bekommen schon viel mehr Taschengeld“. Als ich diesen Satz von meinem 10 - jährigen Sohn beim Abendessen hörte, blickte ich meine Ehefrau nur verdutzt an. Ich wollte meinem Sohn schon sagen, dass wir uns vor einer Taschengelderhöhung erst einmal über Wichtigeres wie Hausaufgaben, Rasen mähen usw.  unterhalten sollten und die nächste Taschengelderhöhung sowieso frühestens ab seinem 18. Geburtstag gerechtfertigt wäre, ein weiterer Blick auf meine Ehefrau – die offenbar Gedanken lesen kann - hielt mich jedoch davon ab.

1. Anspruch auf Taschengeld

Die gute Nachricht ist, dass es keinen „Rechtsanspruch“ auf Taschengeld gibt. Unter Beach-tung der wirtschaftlichen Situation der einzelnen Familie ist jedoch die Zahlung von Ta-schengeld durchaus sinnvoll. Kinder und Jugendliche sollen lernen, ihr Geld einzuteilen und damit auszukommen und können Freude an der beginnenden Selbstständigkeit und Verantwortung entwickeln und auch erfahren, dass Wünsche nicht unbegrenzt fi nanzierbar sind. Durch frühzeitigen und bewussten Umgang mit dem zur Verfügung stehenden Taschengeld, können die Grundlagen für sinnvolles Haushalten im Erwachsenenalter erlernt werden.

2. Taschengeldparagraf

Nachdem wir unserem Sohn erklärt hatten, dass es keinen Anspruch auf Taschengeld gibt, runzelte meine Frau die Stirn und sagte: „Ich habe jedoch etwas von einem Taschengeldparagrafen gehört, was ist denn das dann?“
Als Taschengeldparagraf wird § 110 BGB mit der amtlichen Überschrift „Bewirken der Leis-tung mit eigenen Mitteln“ bezeichnet.
Um den Taschengeldparagrafen richtig verstehen zu können, muss man wissen, dass Kinder unter sieben Jahren nicht geschäftsfähig sind (vgl. § 104 Nr. 1 BGB). Kinder ab dem siebten bis zum achtzehnten Lebensjahr sind lediglich beschränkt geschäftsfähig. Damit ein Vertrag, den beispielsweise ein vierzehnjähriger Jugendlicher abschließt, wirksam ist, bedarf er jedoch der Einwilligung oder Genehmigung seiner Eltern. Eine Ausnahme davon sind jedoch sogenannte Taschengeldgeschäfte. Denn unser Taschengeldparagraf, § 110 BGB, bestimmt, dass Geschäfte von Minderjährigen, die mit dem Taschengeld bewirkt werden können, auch ohne Einwilligung der Eltern grundsätzlich wirksam sind. Kauft beispielsweise ein achtjähriges Kind mit seinem Taschengeld einen Lutscher, können die Eltern diesen Lutscher nicht in das Geschäft zurücktragen.
Von vorneherein nicht im Rahmen eines „Taschengeldgeschäftes“ liegen allerdings Verträge, die schriftlich und über eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen werden, beispielsweise also Handyverträge, Zeitschriftenabonnements und so weiter.
Dank des Taschengeldparagrafen ist es für Kinder einfacher, kleine Alltagsgeschäfte zu erledigen. Weiterhin soll zum Schutz der Verkäufer verhindert werden, dass Eltern nach jedem Einkauf ihrer Kinder das Gekaufte wieder zurück in den Laden bringen können – weil sie den Kauf unsinnig fi nden oder weil es sich ihr Kind im Nachhinein anders überlegt hat.

3. Höhe des Taschengeldes

Sofern man sich entscheidet, seinem Kind Taschengeld zu geben, stellt sich natürlich die spannende Frage, wie viel Taschengeld man seinem Kind regelmäßig zur Verfügung stellen soll. Die Jugendämter geben dazu Empfehlungen heraus, die jedoch immer anhand der wirt-schaftlichen Situation der Eltern zu überprüfen sind. Danach ergibt sich folgende Tabelle:

  • 4 - 5 Jahre 50 Cent wöchentlich
  • 6 - 7 Jahre 1,50 bis 2 Euro wöchentlich
  • 8 - 9 Jahre 2 bis 2,50 Euro wöchentlich
  • 10 -11 Jahre 13 bis 16 Euro monatlich
  • 12 -13 Jahre 18 bis 22 Euro monatlich
  • 14 -15 Jahre 25 bis 30 Euro monatlich
  • 16 -17 Jahre 35 bis 45 Euro monatlich
  • 18 Jahre 70 Euro monatlich

Wir haben uns entschlossen, unserem Sohn nun zukünftig wöchentlich 4 € Taschengeld zu zahlen. Seitdem hat sich eine Sache allerdings nach wie vor nicht wesentlich verändert: „Papa zahlt alles!“

Die vollständige Veröffentlichung finden Sie unten in dem zum Download stehenden PDF.

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