Pablo 03/2025
In Deutschland zeigt sich ein klarer Trend: Immer mehr Paare trennen sich nach Jahrzehnten gemeinsamer Ehe. Rund 15 % aller Scheidungen betreffen Ehen, die bereits 26 Jahre oder länger bestehen. Besonders auffällig: Seit den frühen 1990er-Jahren hat sich die Zahl der Scheidungen nach mehr als 25 Jahren Ehe nahezu verdoppelt. Was es bei einer Trennung oder Scheidung im späteren Lebensabschnitt zu beachten gilt, darüber sprechen wir mit Rechtsanwalt Matthias Amberg, Fachanwalt für Familien- und Erbrecht aus Aschaffenburg.
Herr Amberg, Sie begleiten seit vielen Jahren Paare bei Trennungen. Warum rückt das Thema Scheidung im Alter aktuell so stark in den Fokus?
Wir beobachten schon seit einiger Zeit, dass sich immer mehr langjährige Ehepaare trennen. Die Menschen werden älter, bleiben dabei aber oft lange gesund und aktiv. Viele stellen sich die Frage: Möchte ich die nächsten 10, 15 oder 20 Jahre so weiterleben – oder wage ich noch einmal einen Neuanfang?
Was sind typische Gründe für eine Trennung im späteren Lebensalter?
Oft ist es die veränderte Lebenssituation. Die Kinder sind aus dem Haus, berufliche Pflichten entfallen – und plötzlich wird sichtbar, was schon länger unter der Oberfläche brodelte: emotionale Distanz, fehlende Gespräche und unterschiedliche Lebensziele.
Welche rechtlichen Besonderheiten gelten bei einer Scheidung im Alter?
Eine zentrale Rolle spielen Fragen der Altersvorsorge, insbesondere der Versorgungsausgleich – also der Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Auch die Vermögensaufteilung ist oft komplex, da über Jahrzehnte gemeinsam hohe Vermögenswerte aufgebaut wurden. Und nicht zuletzt geht es um Unterhalt: Wer wenig oder gar nicht berufstätig war, hat möglicherweise auch viele Jahre nach der Scheidung noch Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.
Wie sollten Menschen vorgehen, die über eine Trennung im Alter nachdenken? Wichtig ist ein gut durchdachter, schrittweiser Weg. Zuerst sollte man sich fachlich beraten lassen, um Klarheit über die rechtlichen und finanziellen Folgen zu bekommen. Dann ist es sinnvoll, sich auch persönlich Fragen zu stellen: Wie möchte ich die nächsten fünf, zehn oder fünfzehn Jahre gestalten? Welche Ressourcen – emotional, finanziell, gesundheitlich – stehen mir zur Verfügung? Und wie kann ich mit dem Ex-Partner, den gemeinsamen Kindern und unserem Freundeskreis weiterhin respektvoll umgehen? Wer sich frühzeitig mit diesen Themen auseinandersetzt, kann den Neustart bewusst und gut gestalten.
Matthias Amberg hat in Würzburg studiert und wurde 1999 zur Anwaltschaft zugelassen. Sein Anspruch war schon immer, über die rein juristische Perspektive hinauszublicken. Ihm geht es darum, Menschen in emotionalen Ausnahmesituationen zu begleiten und kreative Lösungen zu entwickeln, die auf die individuellen Bedürfnisse der Mandanten maßgeschneidert sind.
Matthias Amberg
Alexandra Lindhorst
Juliane Meyke
Jessica Thoma
Familienrecht
Erbrecht
Kontakt
Impressum
Datenschutz
Disclaimer
Matthias Amberg
Kanzlei für Familien- und Erbrecht
Schwalbenrainweg 46
63741 Aschaffenburg
Telefon 06021 / 49648-0
Telefax 06021 / 49648-79