10. Juni 2025

Herzblatt trifft auf Paragraphen

Pablo

Artikel 2/2025

„Herzblatt“ und das Familien- sowie Erbrecht – eine eher ungewöhnliche Kombination? Vielleicht auf den ersten Blick. Doch wer genau hinschaut, erkennt schnell, dass Liebe und Recht oft eng miteinander verknüpft sind. Wie genau Romantik und Recht zusammenpassen, darüber sprechen wir mit Rechtsanwalt Matthias Amberg, Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht aus Aschaffenburg.

 

Herr Amberg, Sie sind Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht – zwei Rechtsgebiete, die oft mit großen Emotionen verbunden sind. Inwiefern passen „Herzblatt“ und die Fachbereiche Ihrer Kanzlei zusammen?

 

Herzblatt steht für Liebe, Partnerschaft und Familie – genau die Themen, mit denen ich täglich arbeite. Doch Liebe allein reicht leider nicht immer aus, um für Sicherheit zu sorgen.  Sei es durch Trennung, den Tod eines Angehörigen oder durch neue familiäre Konstellationen – ohne klare Regelungen kann es schnell kompliziert werden. Meine Aufgabe ist es, Menschen frühzeitig zu beraten, damit genau das nicht passiert.

Also kann Recht dabei helfen, Streit zu vermeiden?

Ganz genau! Viele denken: „Das wird schon passen“, aber oft ist das Gegenteil der Fall. Ein fehlendes Testament, unklare Erbregelungen oder auch nicht geregelte Partnerschaften können zu Problemen führen. Wer vorsorgt, schützt nicht nur sein Vermögen, sondern vor allem seine Liebsten vor unnötigem Stress.

 Was sind denn die häufigsten Irrtümer im Erbrecht?

Einer der größten Irrtümer ist, dass Ehepartner automatisch alles erben. Das ist nicht der Fall! Ohne Testament erben oft auch andere Verwandte mit – das kann für den hinterbliebenen Partner große finanzielle Schwierigkeiten bedeuten. Noch gravierender ist die Situation für unverheiratete Paare: Sie haben ohne Testament überhaupt kein gesetzliches Erbrecht. Das kann im Ernstfall richtig böse enden, wenn z. B. der Partner aus dem gemeinsamen Zuhause gedrängt wird, weil die Erben des Verstorbenen Ansprüche geltend machen.

Gibt es solche Missverständnisse auch im Familienrecht?

Viele Ehegatten gehen davon aus, dass ihnen nach der Hochzeit automatisch alles gemeinsam gehört und sie für die Schulden des anderen haften. Doch das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Jeder bleibt auch nach der Eheschließung alleiniger Eigentümer seines Vermögens. Für die Schulden des Ehepartners haftet man nur, wenn man den Darlehensvertrag selbst mitunterzeichnet hat. Erst im Falle einer Scheidung kommt es zu einem finanziellen Ausgleich, dem sogenannten Zugewinnausgleich, sofern die Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft geführt wurde. Kurz gesagt: Heiraten bedeutet also nicht automatisch gemeinsames Eigentum oder gemeinsame Schulden!

Es mag ja sinnvoll sein, sich rechtzeitig aufklären zu lassen. Aber ist das nicht unromantisch?

Ich sage immer: Lieber einmal bewusst vorsorgen, als später teure und nervenaufreibende Streitigkeiten zu haben. Ein Testament, ein Ehevertrag oder ein Partnerschaftsvertrag für nichteheliche Lebensgemeinschaften sind keine Zeichen von Misstrauen – sondern von Verantwortungsbewusstsein.

Also ist „Herzblatt trifft Paragrafen“ am Ende vielleicht doch ein echter Liebesbeweis?

So ist es! Wahre Liebe bedeutet nämlich, für sich und füreinander da zu sein – auch in rechtlicher Hinsicht. Wer seine Familie liebt, sollte sich und sie auch absichern.

 

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