Artikel RA Amberg
Mami, Papi & Ich
Eines Tages rief mich die Tochter einer Mandantin an: „Herr Amberg, gestern bin ich 18. Jahre alt geworden.“ Als ich gratulieren wollte, erntete ich sofort Widerspruch. “So toll ist das gar nicht; stellen Sie sich vor, mein Vater will jetzt keinen Unterhalt mehr für mich zahlen. Was soll ich jetzt nur machen?“
1. Kindesunterhalt
Grundsätzlich sind die Eltern verpflichtet, ihrem Kind Unterhalt zu gewähren. Ist ein Kind noch minderjährig, erfüllt der Elternteil, bei dem das Kind lebt, diese Verpflichtung, indem er das Kind betreut und versorgt (sog. Naturalunterhalt). Der andere Elternteil ist verpflichtet den sog. Barunterhalt entsprechend der sogenannten Düsseldorfer Tabelle zu zahlen.
2. Volljährigenunterhalt
Eltern sind verpflichtet, ihr Kind solange zu unterstützen, bis es seine Ausbildung abgeschlossen hat. Dies gilt auch über die Volljährigkeit des Kindes hinaus. Das Kind hat allerdings die Verpflichtung, die Ausbildung zielstrebig zum Abschluss zu bringen. Eltern schulden ihrem Kind auch nur eine Ausbildung; will beispielsweise das Kind nach erfolgreicher Ausbildung zum Architekten, doch lieber Arzt werden, muss dieses zweite Studium nicht mehr von den Eltern finanziert werden.
Ab Volljährigkeit müssen Vater und Mutter entsprechend ihrer jeweiligen Einkommensverhältnisse den finanziellen Bedarf ihres Kindes gemeinsam abdecken. Beide Elternteile sind also verpflichtet, Barunterhalt zu zahlen, ein Anspruch auf Naturalunterhalt besteht nicht mehr.
3. Eigenes Einkommen
Das volljährige Kind muss eigenes Vermögen, aber auch eigenes Einkommen auf seinen Bedarf anrechnen lassen. Dazu gehört auch das Kindergeld, das bedarfsdeckend anzusetzen ist.
Nachdem der Tochter der Mandantin diese Grundzüge erklärt werden konnten, war schnell klar, dass ihre Eltern, also auch ihr Vater sie weiter finanziell unterstützen müssen. Denn die Tochter war noch Schülerin, befand sich also noch in ihrer Ausbildung. Allerdings hatte sie auch verstanden, dass auch sie nun Verpflichtungen hat. „Heute Abend lerne ich dann mal wohl lieber für die nächste Klausur statt auf eine Party zu gehen – das bin ich ja nun meinen Eltern schuldig!“.
Matthias Amberg hat in Würzburg studiert und wurde 1999 zur Anwaltschaft zugelassen. Sein Anspruch war schon immer, über die rein juristische Perspektive hinauszublicken. Ihm geht es darum, Menschen in emotionalen Ausnahmesituationen zu begleiten und kreative Lösungen zu entwickeln, die auf die individuellen Bedürfnisse der Mandanten maßgeschneidert sind.
Matthias Amberg
Alexandra Lindhorst
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