28. Februar 2024

„Ich bin doch die Patentante!“ -Vormundbenennung bei minderjährigen Kindern

Mami, Papi & Ich

RA Amberg

„Es ist etwas Schreckliches passiert, Herr Amberg“ Vor mir saß meine Mandantin, die sichtlich aufgewühlt erzählte, dass ihre Schwester bei einem Verkehrsunfall tödlich verunglückt ist. „Jetzt will ich mich um ihre 4-jährige Tochter Eva kümmern. Aber der Ex-Mann meiner Schwester will mir das verbieten. Das darf er doch gar nicht, immerhin hatte aus gutem Grund meine Schwester das alleinige Sorgerecht für Eva. Außerdem bin ich die Patentante von Eva und damit automatisch für sie zuständig, oder?“

 

Vormund

Jeder Minderjährige, der nicht unter elterlicher Sorge steht, muss jemanden haben, der für ihn da ist. Hierbei handelt es sich um den sogenannten Vormund, dessen Rechte und Pflichten im wesentlichen denen der Eltern entsprechen. Versterben die sorgeberechtigten Eltern wird deshalb vom Familiengericht nach Anhörung des Jugendamtes ein geeigneter Vormund ausgewählt und ernannt. Diese Entscheidung erfolgt im besten Interesse des Kindes und basiert auf verschiedenen Faktoren, darunter die Eignung und Verfügbarkeit potenzieller Vormundschaftskandidaten sowie den Bedürfnissen des Kindes. 

 

Alleiniges Sorgerecht

Stirbt der allein Sorgeberechtigte, so kann das Gericht auch dem überlebenden Elternteil das Sorgerecht übertragen, aber nur wenn dies das Beste für das Kind ist. Andernfalls bestimmt das Gericht wie beim Tod beider Elternteile einen geeigneten Vormund. Die Vorstellung, dass automatisch die Paten oder die Großeltern zum Vormund bestellt werden, ist also nicht richtig.

 

Vormundbenennung

Gemäß § 1777 BGB haben die Eltern die Befugnis, für den Fall ihres Todes einen Vormund für ihre Kinder zu bestimmen. An der Benennung des Vormunds durch die sorgeberechtigten Eltern ist das Familiengericht gebunden und kann von ihr grundsätzlich nicht abweichen. Etwas anderes gilt aber dann, wenn die Benennung des Vormunds das Wohl des Kindes gefährden würde. Auch der Wille des Kindes ist zu berücksichtigen, wobei Kinder, die bereits 14 Jahre alt sind, sogar das Recht haben, sich gegen die Bestellung einer bestimmten Person als Vormund zu entscheiden.

 

Form der Vormundbenennung

Bei der Vormundbenennung handelt es sich um eine erbrechtliche Verfügung, für die die Formvorschriften des Testamentes gelten. Die Vormundbenennung muss also notariell beurkundet werden oder sie muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden.

 

Schwester hat Testament gemacht

„Sie haben doch meine Schwester in ihrer Scheidung vertreten, Herr Amberg. Wissen Sie, ob sie ein Testament gemacht hat?“ schaute mich die Mandantin hoffnungsvoll an. Tatsächlich hatte ich meiner damaligen Mandantin geraten, ein Testament zu erstellen und sie dabei anwaltlich beraten. „Hier ist das Testament Ihrer Schwester und Sie sind als Vormund benannt“ konnte ich die Mandantin beruhigen. Erleichtert stellte nicht nur meine Mandantin fest, dass Eva nun in guten Händen sein wird.  

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