01. Juni 2017

Ich heirate nie mehr! - Deine Schulden sind meine Schulden?

Artikel RA Amberg

Mami, Papi & Ich

„Herr Amberg, Sie müssen mir helfen.“ Meine geschiedene Mandantin hatte während der Ehe mit ihrem damaligen Ehemann einen Kredit für sein Haus aufgenommen. „Ich habe doch nur mitunterschrieben, weil die Bank so einen Druck gemacht hat.“  erzählte die Mandantin. „Alle haben mir erzählt, es sei normal, dass ich als Ehefrau mit unterschreibe. Dabei hätte ich mit meinem Minijob nicht mal die Zinsen des Darlehens zahlen können. Jetzt will mein Ex-Mann die Hälfte der Darlehensraten von mir und droht mit der Bank. Was soll ich nur tun? “

Eheschließung

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man für die Schulden des Ehepartners haftet, nur weil man heiratet. Vielmehr bleiben auch nach der Eheschließung die Schulden des Ehepartners fremde Schulden, für die man nicht haftet. Allerdings verlangen die Banken genau aus diesem Grund oft, dass beide Ehegatten den Darlehensvertrag unterschreiben. Nur dadurch entsteht grundsätzlich eine gemeinsame Verbindlichkeit, für die dann das Ehepaar auch gemeinsam haftet.

Innenverhältnis   

Im so genannten Innenverhältnis, also dem Verhältnis der Ehegatten untereinander, ist jedoch zu klären, in wessen Interesse das Darlehen tatsächlich aufgenommen worden ist. Wurde das Darlehen nämlich nur im Interesse eines Ehegatten aufgenommen, muss auch nur dieser Ehegatte das Darlehen alleine zurückzahlen. Wurde trotzdem der andere Ehegatte von der Bank in Anspruch genommen, kann der eine Ex-Partner von dem anderen einen Ausgleich verlangen.

Außenverhältnis

Schwieriger ist das Außenverhältnis, also das Verhältnis zur Bank. Haben beide Ehegatten den Darlehensvertrag unterschrieben, hat die Bank mit beiden Ehegatten einen Vertrag und kann sich grundsätzlich aussuchen, wen sie in Anspruch nimmt. Liegt allerdings eine krasse finanzielle Überforderung des mitverpflichteten Ehepartners vor, kann der Darlehensvertrag sittenwidrig und damit unwirksam sein, wie aktuell der Bundesgerichtshof noch einmal festgestellt hat.

Resümee

Unter Berücksichtigung dieser Rechtslage konnte ich die Mandantin beruhigen. Ihr Ex-Mann konnte von ihr keine Darlehensbeteiligung verlangen, da das Darlehen für sein Haus allein in seinem Interesse aufgenommen wurde. Auch die Bank hatte Pech gehabt; sie konnte von der Ehefrau keine Darlehensrückführung verlangen, da der Vertrag mit der Ehefrau sittenwidrig war. Denn die Ehefrau hat nur aufgrund ihrer besonderen emotionalen Verbundenheit zu ihrem Ehemann mit unterschrieben, obwohl sie gar nicht die finanziellen Möglichkeiten gehabt hat, das Darlehen jemals zurückzuführen.

„Jetzt muss ich weder wegen meinem Ex-Mann noch wegen der Bank noch schlaflose Nächte haben“ jubelte meine Mandantin. „Aber heiraten werde ich nie mehr!“ Als Scheidungsanwalt konnte ich darauf nur erwidern: „Sie dürfen jederzeit wieder heiraten, nur einen Darlehensvertrag für den Ehemann sollten Sie nicht unbedingt noch einmal unterschreiben!“

 

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