03. September 2018

Ich will aber nach Paris! - wenn Kinder flügge werden -

Artikel RA Amberg

Mami, Papi & Ich

„Aber Papa, ich bin doch schon 16 Jahre alt“ versuchte mich meine Tochter zu beruhigen. Allerdings erreichte sie das genaue Gegenteil. „Wie kommst Du nur auf die Idee, mit Deinen Freundinnen nach Paris zu wollen; was wollt ihr denn da?“ Okay, auch ich fand die Frage nicht besonders intelligent, aber dass meine Tochter gleich so mit den Augen rollen musste, war natürlich völlig indiskutabel. Nachdem sie in den letzten Wochen allerdings ständig mit den Augen rollte, wenn ich etwas sagte  -wahrscheinlich sollte ich mal mit ihr zum Augenarzt gehen - war ich das schon gewohnt. „Das erlaubt Deine Mutter nie!“ war meine letzte Hoffnung. „Hat sie schon“ frohlockte meine Tochter und gab mir einen Kuss auf die Backe. Ich weiß, wann ich auf verlorenem Posten stand und sagte nur noch: „Aber dann brauchst Du eine Reisevollmacht“.

 

„Beschränkt geschäftsfähig“

Es gibt zwar keine gesetzliche Regelung, die Jugendlichen unter 18 Jahren einen Urlaub ohne Eltern verbietet. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass Jugendliche  vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur beschränkt geschäftsfähig sind.  Ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters können sie nur altersübliche, geringfügige Geschäfte abschließen, wenn sie diese mit dem Taschengeld bezahlen können (sog. Taschengeldparagraph § 105 a BGB). Alle anderen Verträge bleiben nur dann wirksam, wenn sie von den Erziehungsberechtigten nachträglich genehmigt werden. Da eine Reisebuchung normalerweise das Budget eines Jugendlichen übersteigt, muss diese daher von einem Erziehungsberechtigten abgeschlossen oder genehmigt werden.

 

Reisevollmacht

Wenn Kinder alleine, mit nur einem Elternteil oder mit Freunden verreisen, kann es bereits bei Einreisekontrollen an Landesgrenzen oder am Flughafen zu Problemen kommen. Aus diesem Grund ist eine Reisevollmacht sinnvoll. Darunter versteht man eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern, die es minderjährigen Kindern erlaubt, alleine, mit nur einem Elternteil oder in Begleitung einer Betreuungsperson ins Ausland zu reisen. Damit die Reisevollmacht gültig ist, sollte die Vollmacht  die Personalien des gesetzlichen Vertreters, des alleinreisenden Minderjährigen sowie gegebenenfalls die Personalien der volljährigen Begleitperson enthalten. Unter Personalien versteht man Name, Geburtsdatum, Geburtsort sowie die Nummer des Reisepasses bzw. des Personalausweises. Daneben ist der Reisezeitraum und die Reiseroute anzugeben. Natürlich muss die Reisevollmacht von den Eltern unterschrieben werden. Beizufügen ist der Reisevollmacht eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie eine Kopie der Reisepässe beziehungsweise Personalausweise der Eltern. Damit die Reisevollmacht auch außerhalb des deutschsprachigen Raumes gültig ist, brauchen Kinder ein Exemplar in Englisch oder der Landessprache des Reiseziels. Für bestimmte Länder wie  Griechenland oder Mazedonien muss die Reisevollmacht sogar zusätzlich notariell beglaubigt werden.

 

Nächstes Jahr gehen wir wandern!

Meine Tochter verbrachte also die Ferien mit ihren Freundinnen in Paris. Als sie wieder da war, meinte sie nur “Nächstes Jahr fliege ich mit meinen Freundinnen nach London“. Ich sah sie nur versonnen an und freute mich, dass ich den nächsten Familienurlaub schon gebucht hatte: 6 Wochen Wandern in Österreich!

 

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