31. Mai 2021

Impfen- wer entscheidet, was für mein Kind gut ist?

Artikel Pablo 05/2021

„Wie soll es jetzt weiter gehen, Herr Amberg?“ fragte mich meine Mandantin. Sie wollte ihre 5-jährige Tochter Marie gegen Tetanus impfen lassen, womit ihr Ex-Mann jedoch nicht einverstanden war. „Kann ich einfach unsere Tochter impfen lassen, obwohl mein Ex und ich die gemeinsame Sorge haben?“

 

Schutzimpfungen

Alltagsangelegenheiten kann trotz der gemeinsamen elterlichen Sorge der Elternteil, bei dem das Kind lebt, alleine regeln. Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung müssen allerdings von den Eltern gemeinsam entschieden werden. Die Entscheidung über die Durchführung von Schutzimpfungen ist eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung, so dass unsere Mandantin ohne Zustimmung des Kindesvaters Marie nicht einfach impfen lassen kann.

 

Übertragung der Entscheidungsbefugnis

Können Eltern sich nicht einigen, kann nach § 1628 Satz 1 BGB das Familiengericht die Entscheidung über die Impfung einem Elternteil alleine übertragen. Die Entscheidungskompetenz ist dem Elternteil zu übertragen, dessen Lösungsvorschlag dem Wohl des Kindes besser gerecht wird.

 

STIKO

Die Ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) gibt regelmäßig Empfehlungen heraus, welche Impfungen sinnvoll sind. Orientiert sich ein Elternteil an diesen Empfehlungen, ist nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Frankfurt diesem Elternteil die Entscheidungskompetenz zu übertragen. Eine weitere Überprüfung, z.B. durch die Einholung eines Sachverständigengutachtens ist nicht notwendig, vielmehr kommt der Empfehlung der STIKO die Funktion eines antizipierten Sachverständigengutachtens zu.

 

Corona

Geplant ist, dass bis Ende des Jahres auch Kinder Schutzimpfungen gegen Corona erhalten können. Sollten diese Impfungen in die Empfehlungen der STIKO aufgenommen werden, wird ein Elternteil, der dies ablehnt, vor Gericht kaum eine Chance haben. Impfen wird aktuell vor Gericht offensichtlich immer als das bessere Konzept gesehen.

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