09. Januar 2025

Kindergelderhöhung führt zu niedrigerem Kindesunterhalt

Mattias Amberg - Kanzlei für Familien- und Erbrecht

veröffentlicht: Facebook 21.12.2024

Der Bundestag und schließlich auch der Bundesrat haben es doch noch geschafft, die für 2025 geplante Kindergelderhöhung um 5 Euro am 20.12.2024 zu verabschieden. Da das Kindergeld beiden Elternteilen zugutekommen soll, also auch dem barunterhaltspflichtigen Elternteil, wird es hälftig auf den Unterhaltsbetrag der Düsseldorfer Tabelle angerechnet.

Nachdem - wie bereits berichtet - ab dem kommenden Jahr die Mindestunterhaltsbeträge für minderjährige Kinder nur geringfügig steigen, zum Beispiel für Kinder in der 1. Altersstufe (0-5 Jahre) um 2 € von 480,00 € auf 482,00 €, führt dies bei dem Mindestkindesunterhalt der 1. Altersstufe dazu, dass der zu zahlende Kindesunterhalt im Jahr 2025 sogar niedriger ausfällt als im Jahr 2024. Musste im Jahr 2024 noch ein Mindestkindesunterhalt in Höhe von 355,00 € gezahlt werden, sind nun ab dem 01.01.2025 nur noch 354,50 € fällig.