05. Dezember 2018

Kindesunterhalt ab 2019

1. Kindesunterhalt

 

Bei dem Kindesunterhalt ist zwischen dem Barunterhalt und dem Naturalunterhalt zu unterscheiden. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erbringt den Naturalunterhalt, der andere Elternteil den Barunterhalt. Dies bedeutet, dass der eine Elternteil sich persönlich um das Kind kümmert und es versorgt (Naturalunterhalt), während der andere Elternteil zahlt (Barunterhalt). Ab Volljährigkeit des Kindes entfällt die     Naturalunterhaltspflicht, vielmehr sind dann beide Elternteile, also auch der Elternteil, bei dem das Kind lebt, barunterhaltspflichtig.

 

2. Düsseldorfer Tabelle 2019

 

Der Barunterhalt richtet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Diese ist in zehn Einkommensgruppen und in vier Altersstufen aufgegliedert. Der Mindestunterhalt erhöht sich ab dem 01.01.2019 - je Alter des Kindes - um 6 bis 9 Euro für minderjährige Kinder pro Monat. Die ab dem 01.01.2019 geltende Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier:

 https://www.famrz.de/files/Media/dokumente/duesseldorfer_tabelle/duesseldorfer-tabelle-1-1-2019.pdf

 

3. Kindergeld

 

Das Kindergeld von derzeit 194 Euro pro Kind wird ab dem 01.07.2019 um zehn Euro auf 204 Euro ansteigen. Zum 01.01.2021 ist eine weitere Erhöhung um weitere 15 Euro vorgesehen. Nachdem das Kindergeld hälftig auf den Kindesunterhalt angerechnet wird, sinken daher die Kindesunterhaltszahlbeträge ab dem 01.07.2019 wieder.