- Unterhaltsbeträge steigen -
1. Kindesunterhalt
Bei dem Kindesunterhalt ist zwischen dem Barunterhalt und dem Naturalunterhalt zu unterscheiden. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erbringt den Naturalunterhalt, der andere Elternteil den Barunterhalt (Residenzmodell). Dies bedeutet, dass der eine Elternteil sich persönlich um das Kind kümmert und es versorgt (Naturalunterhalt), während der andere Elternteil zahlt (Barunterhalt). Ab Volljährigkeit des Kindes entfällt die Naturalunterhaltspflicht, vielmehr sind dann beide Elternteile, also auch der Elternteil, bei dem das Kind lebt, barunterhaltspflichtig.
2. Düsseldorfer Tabelle 2020
Der Barunterhalt richtet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Diese ist in zehn Einkommensgruppen und in vier Altersstufen aufgegliedert. Der Mindestunterhalt erhöht sich ab dem 01.01.2020 - je Alter des Kindes - um 15 Euro bis 21 Euro pro Monat. Die ab dem 01.01.2020 geltende Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier: www.famrz.de/files/Media/dokumente/duesseldorfer_tabelle/duesseldorfer-tabelle-1-1-2020.pdf
3. Kindergeld
Das Kindergeld steht beiden Elternteilen zu. Deswegen wird es hälftig auf die dargestellten Tabellenbeträge angerechnet. Das Kindergeld beträgt derzeit für das erste und zweite Kind 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und ab dem vierten Kind 235 Euro.
Nach Abzug des Kindergeldes ergeben sich damit für das erste und zweite Kind folgende Zahlbeträge:
1. und 2. Kind | 0 bis 5 | 06 bis 12 | 12 bis 17 | ab 18 | % | |
1 | bis 1900 | 267 | 322 | 395 | 326 | 100 |
2 | 1900 - 2300 | 286 | 344 | 420 | 353 | 105 |
3 | 2301 - 2700 | 304 | 365 | 445 | 379 | 110 |
4 | 2701 - 3100 | 323 | 386 | 470 | 406 | 115 |
5 | 3101 - 3500 | 341 | 407 | 493 | 432 | 120 |
6 | 3501 - 3900 | 371 | 441 | 535 | 475 | 128 |
7 | 3901 - 4300 | 400 | 475 | 574 | 517 | 136 |
8 | 4301 - 4700 | 430 | 509 | 614 | 560 | 144 |
9 | 4701 - 5300 | 459 | 543 | 654 | 602 | 152 |
10 | 5301 - 5500 | 489 | 577 | 694 | 644 | 160 |
4. Selbstbehalt
Erstmals seit fünf Jahren wird 2020 auch wieder der sogenannte Selbstbehalt erhöht. Beim Selbstbehalt handelt es sich um den Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen auch unter Berücksichtigung seiner Unterhaltsverpflichtungen verbleiben muss. Ab dem 01.01.2020 beträgt der Selbstbehalt für die nicht erwerbstätigen Elternteile 960 Euro statt wie bisher 880 Euro. Für die Erwerbstätigen steigt der Selbstbehalt ebenfalls um 80 Euro auf 1.160 Euro. Bei diesen Beträgen ist ein Mietanteil (warm) in Höhe von 430 Euro berücksichtigt. Ist für diesen Betrag keine angemessene Wohnung zu finden, z.B. in Großstädten wie München oder Frankfurt kann der Selbstbehalt erhöht werden.
Matthias Amberg hat in Würzburg studiert und wurde 1999 zur Anwaltschaft zugelassen. Sein Anspruch war schon immer, über die rein juristische Perspektive hinauszublicken. Ihm geht es darum, Menschen in emotionalen Ausnahmesituationen zu begleiten und kreative Lösungen zu entwickeln, die auf die individuellen Bedürfnisse der Mandanten maßgeschneidert sind.
Matthias Amberg
Alexandra Lindhorst
Juliane Meyke
Jessica Thoma
Familienrecht
Erbrecht
Kontakt
Impressum
Datenschutz
Disclaimer
Matthias Amberg
Kanzlei für Familien- und Erbrecht
Schwalbenrainweg 46
63741 Aschaffenburg
Telefon 06021 / 49648-0
Telefax 06021 / 49648-79