27. Januar 2021

Kindesunterhalt ab 2021

Mami, Papi & Ich

RA Amberg

Es ist schon Tradition, dass sich zum Jahresanfang der Kindesunterhalt erhöht. Hintergrund dafür ist die sog. Düsseldorfer Tabelle, die mittlerweile jährlich angepasst wird. Die "Düsseldorfer Tabelle" selbst hat dabei keine eigene Gesetzeskraft, sondern stellt eine bloße Richtlinie dar. Trotzdem wird sie von allen Gerichten bei jeder Unterhaltsberechnung ohne Diskussion angewandt.

 

1. Kindesunterhalt

Bei dem Kindesunterhalt ist grundsätzlich zwischen dem Barunterhalt und dem Naturalunterhalt zu unterscheiden. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erbringt den Naturalunterhalt, der andere Elternteil den Barunterhalt. Dies bedeutet, dass der eine Elternteil sich persönlich um das Kind kümmert und es versorgt (Naturalunterhalt), während der andere Elternteil zahlt (Barunterhalt). Ab Volljährigkeit des Kindes entfällt die  Naturalunterhaltspflicht, vielmehr sind dann beide Elternteile, also auch der Elternteil, bei dem das Kind lebt, barunterhaltspflichtig.

 

2. Düsseldorfer Tabelle 2021

Der Barunterhalt richtet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Diese ist in zehn Einkommensgruppen und in vier Altersstufen aufgegliedert. Der Mindestunterhalt erhöht sich ab dem 01.01.2019 - je Alter des Kindes - um 24,00 € bis zu 55,00 € im Monat. Die ab dem 01.01.2021 geltende Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier:

 

NETTOEINKOMMEN DES

UNTERHALTSPFLICHTIGEN IN €

 

ALTERSSTUFEN IN  

JAHREN, BETRÄGE IN €

PROZENT

 

0-5

6-11

12-17

AB 18

1.

bis 1.900

393

451

528

564

100

 

2.

1.901-2.300

413

474

555

593

105

 

3.

2.301-2.700

433

497

581

621

110

 

4.

2.701-3.100

452

519

608

649

115

 

5.

3.101-3.500

472

542

634

677

120

 

6.

3.501-3.900

504

578

676

722

128

 

7.

3.901-4.300

535

614

719

768

136

 

8.

4.301-4.700

566

650

761

813

144

 

9.

4.701-5.100

598

686

803

858

152

 

10.

5.101-5.500

629

722

845

903

160

 

 

Bei Einkommen über 5.501,00 € netto wird der Kindesunterhalt einzelfallabhängig festgelegt.

 

3. Kindergeld

Das Kindergeld wird ab dem 1. Januar 2021 um 15,00 € erhöht. Dann wird es 219,00 € für das erste und zweite Kind, 225,00 € für das dritte Kind und 250,00 € ab dem vierten Kind betragen. Das Kindergeld wird hälftig auf die dargestellten Tabellenbeträge angerechnet, so dass zum Beispiel der zu zahlende Kindesunterhalt  für ein 4 jähriges Kind und ein 12 jähriges Kind bei einem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen in Höhe von 2.500,00 € (3. Einkommensgruppe) 323,50 € bzw. 471,50 € beträgt.

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