12. Dezember 2023

Kindesunterhalt ab 2024

RA Amberg

Auch im Jahr 2024 erhöht sich der Kindesunterhalt. Hintergrund dafür ist die sog. Düsseldorfer Tabelle, die für das Jahr 2024 nun am 11.12.2023 veröffentlicht worden ist.

 

1. Kindesunterhalt

Bei dem Kindesunterhalt ist grundsätzlich zwischen dem Barunterhalt und dem Naturalunterhalt zu unterscheiden. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erbringt den Naturalunterhalt, der andere Elternteil den Barunterhalt. Dies bedeutet, dass der eine Elternteil sich persönlich um das Kind kümmert und es versorgt (Naturalunterhalt), während der andere Elternteil zahlt (Barunterhalt). Ab Volljährigkeit des Kindes entfällt die Naturalunterhaltspflicht, vielmehr sind dann beide Elternteile, also auch der Elternteil, bei dem das Kind lebt, barunterhaltspflichtig.

 

2. Kindergeld

Das Kindergeld beträgt unverändert auch ab dem 01.01.2024 für jedes Kind 250,00 €. Bei der Berechnung des Barunterhaltes wird das hälftige Kindergeld vom Tabellenbetrag der Düsseldorfer Tabelle abgezogen.

 

3. Düsseldorfer Tabelle 2024

Der Barunterhalt richtet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Diese ist in 15 Einkommensgruppen und in vier Altersstufen aufgegliedert. Der Mindestunterhalt erhöht sich ab dem 01.01.2024 - je Alter des Kindes - um 43,00 € bis zu 57,00 € im Monat. Das ist eine Steigerung von 5% bis 8 %. Die ab dem 01.01.2024 geltenden Barunterhaltsbeträge finden Sie hier:

 

Kindergeld 250 EUR

0-5

6-11

12-17

ab 18

%

1.

bis 2.100

355

426

520

439

100

2.

2.101-2.500

379

454

553

474

105

3.

2.501-2.900

403

482

585

508

110

4.

2.901-3.300

427

509

617

543

115

5.

3.301-3-700

451

537

649

577

120

6.

3.701-4.100

490

581

701

632

128

7.

4.101-4.500

528

625

753

688

136

8.

4.501-4.900

567

669

804

743

144

9.

4.901-5.300

605

713

856

798

152

10.

5.301-5.700

643

757

907

853

160

11.

5.701-6.400

682

801

959

908

168

12.

6.401-7.200

720

845

1.011

963

176

13.

7.201-8.200

759

889

1.062

1.018

184

14.

8.201-9.700

797

933

1.114

1.073

192

15.

9.701-11.200

835

977

1.165

1.128

200

 

4. Selbstbehalt

Zum neuen Jahr wird auch der sogenannte Selbstbehalt erhöht. Beim Selbstbehalt handelt es sich um den Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen auch unter Berücksichtigung seiner Unterhaltsverpflichtungen verbleiben muss. Ab dem 01.01.2024 steigt der Selbstbehalt von 1.370,00 € auf 1.450,00 € für Erwerbstätige und von 1.120,00 € auf 1.200,00 € für Nichterwerbstätige. Bei diesen Beträgen ist ein Mietanteil (warm) in Höhe von 520,00 € berücksichtigt. Ist für diesen Betrag keine angemessene Wohnung zu finden, z.B. in Großstädten wie München oder Frankfurt, kann der Selbstbehalt erhöht werden.