Handelsblatt 20.01.2021
Wenn sich die Eltern trennen, steht für die gemeinsamen Kinder die Welt Kopf. Jetzt ist es wichtig, eine möglichst gütliche Einigung über den Umgang mit dem Kind zu finden und so zum Kindeswohl beizutragen. Doch gerade wenn Mutter und Vater im Streit auseinandergegangen sind, fällt eine einvernehmliche Regelung oft schwer. Helfen kann dann ein Anwalt, der sich im Familienrecht auskennt. In Aschaffenburg berät ein versierter Jurist.
Wird das Sorgerecht im Rahmen der Scheidung einem einzigen Elternteil zugesprochen, so steht dem anderen Elternteil ein Umgangsrecht zu. Dieses trägt dem Umstand Rechnung, dass der Vater den Kontakt zu seinem Kind aufrechterhalten möchte, wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat. Wie viel Umgang sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab, beispielsweise dem Alter des Kindes und der Entfernung des anderen Elternteils zur Wohnung. Früher oder später wird bei dem getrennt lebenden Elternteil der Wunsch aufkommen, mit dem Kind ein ganzes Wochenende oder einen Urlaub zu verbringen oder es an Weihnachten bei sich zu haben. Spätestens an dieser Stelle treffen oft sehr unterschiedliche Vorstellungen aufeinander. Ebenfalls kommt es häufig zu Streitigkeiten über diese Punkte:
• exakte Einhaltung der Abhol- und Bringzeiten
• vergessene Termine
• Häufigkeit und Dauer der Besuche
• Übernachtungen
• Besuche an Feiertagen
• Organisation von An- und Abreise
Je genauer die Eltern den Umgang in ihrer Umgangsregelung regeln, desto eher können die Ansprüche später auch durchgesetzt werden - notfalls auch mit Unterstützung der Gerichte. Auch um mehr Verbindlichkeit zu schaffen, empfiehlt es sich, die Regelung schriftlich abzufassen.
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· Kanzlei für Familien- und Erbrecht Matthias Amberg
Auch der umgekehrte Fall kommt durchaus vor: Dem Vater wurde ein umfangreiches Umgangsrecht zugesprochen - aber er macht davon keinen Gebrauch. Er sagt Besuchstermine kurzfristig ab und versäumt Verabredungen zur Abholung des Kindes. Der andere Elternteil fragt sich in diesem Fall oft, ob der Umgang um des Kindes Willen erzwungen werden kann. In eng gesteckten Grenzen ist dies tatsächlich möglich - wenn der getrennt lebende Elternteil grundsätzlich gewillt ist, den Umgang auszuüben, und nur unzuverlässig ist. Verweigert der Vater gezielt, das Kind zu sehen, gehen die Richter nicht mehr davon aus, dass die richterliche Durchsetzung mit Zwangsmitteln dem Kindeswohl dient.
Matthias Amberg, Fachanwalt für Familienrecht in Aschaffenburg, verrät: "Gerade wenn eine Beziehung unschön zu Ende gegangen ist, fällt es den Eltern oft schwer, eine gemeinsame Lösung zum Wohle des Kindes zu finden. Ich unterstütze sie mit viel Empathie und Einfühlungsvermögen, aber zugleich professioneller Distanz dabei, eine einvernehmliche Lösung zu finden, mit der sich alle wohlfühlen." Rechtsanwalt Amberg begleitet seine Mandanten bei allen Fragen und Streitigkeiten rund um die Trennung, beispielsweise zur Scheidung, zum Kindes- und Ehegattenunterhalt und zum Sorgerecht. Bereits seit 2002 praktiziert er als Fachanwalt für Familienrecht in Aschaffenburg. Seither ist es ihm stets gelungen, neben der juristischen Perspektive auch die Sichtweise der Mandanten einzunehmen. Familienstreitigkeiten sind nie nur Schwarz oder Weiß - da schwingen emotionale Ausnahmezustände, Angst und individuelle Bedürfnisse mit. Auf diese besondere Konstellation geht Rechtsanwalt Matthias Amberg individuell ein und findet so gemeinsam mit seinen Mandanten Lösungen für ihre familiären Herausforderungen. Dieses Fingerspitzengefühl zeigt sich auch in seiner mehrmaligen Auszeichnung des Nachrichtenmagazins "FOCUS" als einer der besten 100 Anwälte Deutschlands im Familienrecht, die er zuletzt im Jahr 2020 erhielt.
Verständnisvoll, engagiert, gründlich und familienfreundlich - Matthias Amberg ist ein Fachanwalt für Familienrecht in Aschaffenburg, der für komplexe juristische Probleme einfache Lösungen findet und dabei die Familie und emotionale Bindungen nicht aus den Augen verliert.
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Matthias Amberg hat in Würzburg studiert und wurde 1999 zur Anwaltschaft zugelassen. Sein Anspruch war schon immer, über die rein juristische Perspektive hinauszublicken. Ihm geht es darum, Menschen in emotionalen Ausnahmesituationen zu begleiten und kreative Lösungen zu entwickeln, die auf die individuellen Bedürfnisse der Mandanten maßgeschneidert sind.
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