22. Januar 2021

Komplexes Familienrecht: In Aschaffenburg berät eine Fachanwaltskanzlei

Focus-Online 20.01.2021

In emotionalen Rechtsbereichen wie dem Familienrecht sehen sich Juristen oftmals mit der Problematik konfrontiert, dass Mandanten nicht in der Lage sind, ihre eigenen Ziele klar zu definieren und stattdessen die Ansichten von Mitbeteiligten oder der Gegenseite in den Vordergrund stellen. Eine auf Familienrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei aus Aschaffenburg blickt über die rein juristische Perspektive hinaus, indem sie den Mandanten selbst und die Vertretung von dessen Interessen ins Zentrum ihrer Tätigkeit rückt. Dabei verfolgt die Kanzlei einen interdisziplinären Ansatz und setzt auf ein breites Netzwerk von professionellen Kooperationspartnern, um Mandanten umfassend zu beraten, optimale Lösungen anzubieten und idealerweise außergerichtliche Einigungen zu erzielen.

 

Kanzlei für Familienrecht in Aschaffenburg bietet maßgeschneiderte Lösungen

Menschen in Ausnahmesituationen juristisch begleiten, individuell auf deren Bedürfnisse eingehen und Problemlösungen entwickeln, die alle beteiligten Personen zufriedenstellen - diesen ganzheitlichen Anspruch verfolgen Matthias Amberg, Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht in Aschaffenburg, und sein Kanzleiteam bei der Vertretung ihrer Mandanten; ob nun in außergerichtlichen Verhandlungen oder Prozessen vor Gericht.

Für die renommierte Aschaffenburger Kanzlei ist das Familienrecht mehr als eine juristische Anwendung, kann es doch oft zusätzlich mit sozialen, psychologischen oder steuerlichen Fragen verbunden sein.

Um seinen Mandanten in jeder Rechtslage die bestmögliche Beratung und eine schnelle Hilfe zu garantieren, kooperiert Matthias Amberg daher mit erfahrenen Psychologen, Therapeuten, Mediatoren, Kommunikationsspezialisten und Steuerberatern.

Diese interdisziplinäre Zusammenarbeit ermöglicht es Matthias Amberg und seinen Kollegen, den Mandanten und dessen aktuelle Lebenssituation umfassend zu erkennen, Lösungswege darauf abzustimmen und mit der Gegenseite auf Augenhöhe verhandelnd gemeinsam zu einer einvernehmlichen Einigung zu finden.

 

Corona-Schutzmaßnahmen: Neue Herausforderungen im Familienrecht

Unter das breit gefächerte Fachgebiet der Aschaffenburger Kanzlei, das Familienrecht, fallen alle verwandtschaftlichen, ehelichen und partnerschaftlichen Personenbeziehungen sowie die gesetzlichen Vertretungsfunktionen außerhalb der Verwandtschaft. Dabei liegt der Fokus auf den Bereichen Eheschließung, Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Vaterschaftsrecht sowie Vormundschaft und rechtliche Betreuung.

Die durch das Covid-19-Virus bedingten Schutzmaßnahmen tangieren derzeit etliche Bereiche des Familienrechts. Vor allem das Umgangsrecht ist von den Beschränkungen betroffen. Kita- und Schulschließungen etwa können das Konfliktpotenzial bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern erhöhen, gerade in Bezug auf die Frage nach der Notbetreuung ihrer Kinder.

Die Aschaffenburger Kanzlei für Familien- und Erbrecht beschäftigt sich umfassend mit der Problematik rund um Umgang und Notbetreuung während der Corona-Pandemie.

Einem erhöhten Streitrisiko ausgesetzt sind aktuell insbesondere getrennt lebende Familien, bei denen ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf tätig ist und nicht im Homeoffice arbeiten kann. Die Möglichkeit der Notbetreuung des Kindes in Kindertageseinrichtungen oder der Schule bestünde zwar, wäre jedoch auch mit einer größeren Infektionsgefahr verbunden als die Betreuung des Kindes durch den anderen Elternteil zu Hause, sollte dieser nicht berufstätig sein oder das Homeoffice nutzen.

Es stellt sich nun zum einen die Frage, welche Option dem Kindeswohl mehr entspricht. Zum anderen wird eine Kooperation zwischen beiden Elternteilen erforderlich, die sich schwierig gestalten kann. Zudem würde sich die Lebenssituation des Kindes bei einem Wechsel der Betreuungsperson und des gewohnten Aufenthaltsorts zumindest für einen bestimmten Zeitraum grundlegend verändern, weitere Streitfragen bezüglich des generellen Sorge- und Umgangsrechts könnten die Folge sein.

Die Meinungen der deutschen Gerichte sind diesbezüglich verschieden. Die Kanzlei Matthias Amberg plädiert dafür, in jedem Rechtsstreit dem Kindeswohl oberste Priorität zu verleihen und es als Richtschnur für gerichtliche Entscheidungen zu nehmen. Die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten entspräche dem Kindeswohl am meisten, so die Kanzlei. Unstimmigkeiten zwischen den Eltern sollten im Interesse des Kindes vermieden und stattdessen auf Kooperation gesetzt werden.

Personen, die von derartigen oder vergleichbaren Schwierigkeiten betroffen sind, steht das Kanzleiteam beratend zur Seite und zeigt Eltern Möglichkeiten zum Umgang mit den jeweiligen Konfliktsituationen sowie Lösungsstrategien auf.

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