Pablo 1-2026
Warum gut gemeinte Testamente Familien trotzdem zerreißen können – und welche Lösungen wirklich Frieden schaffen. Patchwork-Familien sind längst Normalität. Nach außen wirkt vieles harmonisch – wie Sonnenstrahlen im Alltag. Rechtlich treffen jedoch häufig unterschiedliche Lebensrealitäten auf starre gesetzliche Regeln. Rechtsanwalt Matthias Amberg, Fachanwalt für Familien- und Erbrecht erklärt, warum Standardlösungen selten passen und welche Gestaltungswege in der Praxis tragen. Pablo: Herr Amberg, warum ist „Erben in Patchwork-Familien“ so oft ein Auslöser für Streit? Amberg: Weil mehrere berechtigte Interessen gleichzeitig bestehen: Der neue Partner soll abgesichert sein, die Kinder aus früheren Beziehungen sollen fair bedacht werden, und häufig soll die Immobilie erhalten bleiben. Das kollidiert schnell mit der gesetzlichen Erbfolge und vor allem mit dem Pflichtteilsrecht. Pablo: Viele sagen: „Wir machen einfach ein Berliner Testament, dann ist der überlebende Partner versorgt.“ Wo liegt in Patchwork-Familien das Problem? Amberg: Das Berliner Testament (Ehegatten als Alleinerben, Kinder als Schlusserben) ist bereits in klassischen Familien oft schwierig, in Patchwork-Konstellationen aber geradezu riskant. Werden beim ersten Todesfall Kinder „übergangen“, bleibt ihnen regelmäßig der Pflichtteil. Praktisch heißt das: Der überlebende Partner soll im Haus bleiben, muss aber zugleich liquide Mittel aufbringen, um Pflichtteile auszuzahlen. Fehlt Geld, drohen Kreditaufnahme, Notverkauf oder jahrelanger Streit. Pablo: Der Satz „Wenn ich mein Kind enterbe, bekommt es nichts“ hält sich hartnäckig. Was ist daran falsch? Amberg: Enterbung bedeutet nur: Das Kind wird nicht Erbe. Für das enterbte Kind entstehen aber durch die Enterbung Pflichtteilansprüche. Gerade in Patchwork-Familien wird das oft übersehen – mit der Folge, dass gut gemeinte Testamente wirtschaftlich nicht tragfähig sind. Pablo: Können Sie ein typisches Fallbeispiel nennen? Amberg: Ein kinderloses Ehepaar lebt in der Immobilie, der Ehemann hat jedoch ein Kind aus erster Beziehung. Die Ehegatten setzen sich gegenseitig als Alleinerben und das Kind des Ehemannes als Schlusserben ein. Das Kind will nach dem Tod seines Vaters nicht auf den Schlusserbfall warten und macht seinen Pflichtteil gelten. Der überlebende Partner sitzt im Haus, sieht sich jedoch erheblichen Pflichtteilansprüchen ausgesetzt – verbunden mit Streit über den Immobilienwert. Nachdem der Pflichtteil ein reiner Geldzahlungsanspruch ist, ist ohne Liquidität die Immobilie schnell in Gefahr. Pablo: Welche Lösungen funktionieren in der Praxis? Amberg: Es gibt keine Patentlösung, aber eine klare Methodik: Ziele und Vermögensstruktur zuerst klären, dann gestalten. Bewährt sind Kombinationen aus Vermächtnissen, Vor- und Nacherbschaft, Wohnrechten sowie einem realistischem Pflichtteilmanagement. Pablo: Erben Stiefkinder automatisch? Amberg: Nein. Stiefkinder sind ohne Adoption keine gesetzlichen Erben; die gesetzliche Erbfolge knüpft an Verwandtschaft an. Wer Stiefkinder bedenken will, muss aktiv gestalten, typischerweise durch testamentarische Zuwendung oder Vermächtnis. Pablo: Ihr Rat an Patchwork-Familien, die vor allem „Frieden“ wollen? Amberg: Frieden entsteht selten dadurch, dass man Konflikte nicht anspricht. Er entsteht durch klare Regeln, die wirtschaftlich und rechtlich tragfähig sind: Das schafft Verlässlichkeit – auch dann, wenn die Sonnenstrahlen des Alltags einmal fehlen sollten.
Matthias Amberg hat in Würzburg studiert und wurde 1999 zur Anwaltschaft zugelassen. Sein Anspruch war schon immer, über die rein juristische Perspektive hinauszublicken. Ihm geht es darum, Menschen in emotionalen Ausnahmesituationen zu begleiten und kreative Lösungen zu entwickeln, die auf die individuellen Bedürfnisse der Mandanten maßgeschneidert sind.
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