Mami, Papi & Ich
RA Amberg
„Ich wette mit Ihnen, Herr Amberg – mein Ex-Mann kommt nicht zum Gerichtstermin“ Ich saß mit meiner Mandantin in ihrem Scheidungstermin, als die Familienrichterin eintrat und mitteilte, dass der Ehemann sich nicht verhandlungsfähig fühlen würde, worüber er ein ärztliches Attest vorgelegt habe. Aus diesem Grund müsse ein weiterer Gerichtstermin stattfinden.
Anhörung im Scheidungstermin
Im Rahmen einer Scheidung ist stets angeordnet, dass die Ehegatten vor dem Familiengericht persönlich erscheinen müssen. Die Ehegatten müssen nämlich in einer persönlichen Anhörung bestimmte Fragen selbst beantworten, insbesondere ob beide die Ehe für gescheitert halten oder ob sie sich vorstellen können, diese fortzuführen. Erst wenn unter anderem diese Fragen von den Ehegatten beantwortet sind, kann das Gericht entscheiden, ob die Ehe geschieden werden kann oder nicht.
Ordnungsgeld
Erscheint einer der Beteiligten trotz Anordnung zum persönlichen Erscheinen nicht zum Gerichtstermin, kann das Gericht ein Ordnungsgeld verhängen. Die Höhe des Ordnungsgeldes richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Schuldners.
Ärztliches Attest
Nach dem Gesetz kann kein Ordnungsgeld verhängt werden, wenn der beteiligte Ehegatte sein Ausbleiben „genügend entschuldigt“. Natürlich kann ein Erscheinen zum Gerichtstermin nicht verlangt werden, wenn einer der Ehegatten tatsächlich erkrankt ist. Um dies darzulegen, muss allerdings das ärztliche Attest eine ärztliche Diagnose oder eine ärztliche Feststellung zu einem krankhaften Befund enthalten.
Glücklich geschieden
Das ärztliche Attest, dass der Ehemann vorgelegt hatte, enthielt nur den Hinweis, dass der Ehemann sich subjektiv krank fühlte. Damit konnte das Fernbleiben nicht genügend entschuldigt werden, so dass das Familiengericht ein Ordnungsgeld von 1.000,00 € verhängte und einen neuen Termin bestimmte. Der Ehemann erschien – sichtlich vom Ordnungsgeld beeindruckt - pünktlich zum nächsten Gerichtstermin, so dass die Anhörung stattfinden konnte; 10 Minuten später war die Ehe geschieden. „Manche müssen eben zu ihrem Glück gezwungen werden“ schmunzelte meine Mandantin und verließ beschwingt den Gerichtssaal. Sie war nun in der Tat „glücklich geschieden“.
Matthias Amberg hat in Würzburg studiert und wurde 1999 zur Anwaltschaft zugelassen. Sein Anspruch war schon immer, über die rein juristische Perspektive hinauszublicken. Ihm geht es darum, Menschen in emotionalen Ausnahmesituationen zu begleiten und kreative Lösungen zu entwickeln, die auf die individuellen Bedürfnisse der Mandanten maßgeschneidert sind.
Matthias Amberg
Alexandra Lindhorst
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