07. Oktober 2016

"Seid gefälligst leise?" - Mittagsruhe auf Spielplätzen -

Mami, Papi & Ich - Ausgabe Oktober2016

Artikel RA Matthias Amberg

"Seid gefälligst leise?" -  Mittagsruhe auf Spielplätzen -

 „Herr Amberg, kann das richtig sein?“ Mit dieser Frage begrüßte mich eine ehemalige Mandantin, die ich zufällig in der Stadt getroffen hatte. „Ich komme gerade vom Spielplatz, um meine Kinder abzuholen. Dort wurde ich gleich von einem Spaziergänger aufgefordert, dafür zu sorgen, dass meine Kinder gefälligst leise spielen sollen; immerhin sei jetzt Mittagsruhe.“

 Gesetzeslage

 Nach Art. 1 S. 1 KJG bzw. § 22 Abs. 1 a BImSchG ist „ Kinderlärm“ grundsätzlich – zu jeder Zeit – hinzunehmen. Kindliche Lebensäußerungen gehören zu einer normalen kindlichen Entwicklung. Lärmbelästigungen, die aus der bestimmungsgemäßen Nutzung von Spielplätzen folgen, können daher nicht unterbunden oder zeitlich begrenzt werden. Dies gilt nicht nur, sondern besonders auch für die auf manchen Hinweisschildern vermerkten Zeiten der Mittagsruhe von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Vor allem ist darauf hinzuweisen, dass eine gesetzliche Vorschrift zur Mittagsruhe nicht einmal existiert. Vielmehr betrifft die „Mittagsruhe“ von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr genau die Zeit, in der viele Kinder von der Schule kommen und nach dem Schulunterricht ein natürliches Bewegungsbedürfnis haben. Die derzeit noch vereinzelt auf Spielplätzen zu findenden Hinweisschilder, die ein Spielverbot für gewisse Zeiten aussprechen, widersprechen daher nicht nur der Gesetzeslage, sondern bergen auch die Gefahr in sich, dass Missverständnisse und dadurch vermeidbare Konflikte auftreten.

Konsequenz des § 22 Abs. 1 a Bundesimmissionsschutzgesetz, dem neuen „Kinderlärm-Gesetz“ ist, dass Kinderlärm als schädliche Umwelteinwirkung vom Anwendungsbereich des Bundesimmissionsschutzgesetzes herausgenommen wurde. Kinder dürfen daher so viel toben, wie sie wollen, wobei der Kinderlärm zu akzeptieren ist.

Das „Kinderlärm-Gesetz“ gilt gemäß § 22 Abs. 1 a Bundesemissionsschutzgesetz aber nur für die Errichtung und den Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen, Schulhöfen, und anderen Flächen, die überwiegend dem kindlichen Spiel dienen. Im privaten Bereich muss Kinderlärm natürlich nicht grenzenlos ertragen werden. Auf Spielplätzen sieht dies – nachvollziehbar – anders aus.

 Hinweisschilder 

Viele Städte, auch die Stadt Aschaffenburg, haben aufgrund dieser Rechtslage auf  den städtischen Spielplätzen die aufgestellten Schilder daher der aktuellen Rechtslage angepasst und die angegebene Mittagsruhe von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr entfernt. Sukzessive werden  alle vorhandenen Schilder durch neue Schilder ausgetauscht.

Auf Spielplätzen kann daher die Aufforderung „Seid gefälligst ruhig!“ mit einem beantwortet werden: Mit unbeschwertem Lärm von spielenden Kindern.

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