30. Juli 2025

Sommerferien & Familienrecht: Wenn Kinder das erste Mal alleine verreisen wollen

Matthias Amberg - Kanzlei für Familienrecht

veröffentlicht Facebook am 27.07.2025

Die Sommerzeit ist für viele Familien der Inbegriff von Erholung, Freiheit und gemeinsamer Zeit. Doch irgendwann kommt der Moment, an dem Kinder lieber mit Freund:innen als mit den Eltern verreisen möchten. Dabei gilt es allerdings auch die eine oder andere Rechtsfrage zu beantworten.

 

1. Dürfen Minderjährige allein verreisen?

Grundsätzlich ja – ein gesetzliches Verbot gibt es nicht. Doch da Minderjährige nur beschränkt geschäftsfähig sind, können sie keine wirksamen Reiseverträge allein abschließen. Die Buchung muss daher durch die Eltern erfolgen oder von ihnen genehmigt werden.

 

2. Unterkunft nur mit Zustimmung der Eltern

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Jugendherbergen oder Ferienwohnungen unterkommen – vorausgesetzt, die Eltern stimmen zu. Wichtig: Die Zustimmung beider Sorgeberechtigter ist notwendig, wenn sie gemeinsam die elterliche Sorge ausüben.

 

3. Reisevollmacht – warum sie wichtig ist

Bei Reisen ohne Eltern (z. B. mit Freund:innen oder nur mit einem Elternteil) kann es an Grenzübergängen oder Flughäfen zu Problemen kommen. Eine Reisevollmacht – also eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern – beugt hier Missverständnissen vor.

 

4. Was muss die Reisevollmacht enthalten?

Personalien des Kindes, der Eltern und ggf. der Begleitperson

Reisedaten und Ziel

Unterschrift beider Eltern

Kopien von Ausweisen und der Geburtsurkunde

In manchen Fällen ist zusätzlich eine englische Übersetzung oder notarielle Beglaubigung (z. B. für Reisen nach Griechenland oder Nordmazedonien) erforderlich.

 

Fazit:

Ein Urlaub ohne Eltern ist für viele Jugendliche ein großer Schritt – emotional wie rechtlich. Mit der richtigen Vorbereitung steht der Reise nichts im Wege. Eltern sollten sich allerdings frühzeitig informieren, welche Formalitäten für das Reiseziel gelten.