Artikel Pablo 2/2018
Deutschland liebt seine Haustiere. Nach einer aktuellen Studie leben in 43 % aller Haushalte Haustiere. Die Deutschen lassen sich dies auch einiges kosten. Im letzten Jahr gaben sie mehr als 3,9 Milliarden Euro für ihre Haustiere aus. Trennen sich dann die Besitzer, bleibt Streit nicht aus. Im Zuge der Trennung/Scheidung muss dann geklärt werden, bei wem das Haustier bleibt. Diese Frage wird häufig genauso emotional zwischen den Ex-Partnern diskutiert wie die Frage nach dem Verbleib der gemeinsamen Kinder. Zu diesem spannenden Thema steht uns Matthias Amberg, Fachanwalt für Familien- und Erbrecht aus Aschaffenburg Rede und Antwort.
1. Ist es richtig, dass Tiere rechtlich wie Sachen behandelt werden ?
Das ist nicht ganz richtig. § 90 a BGB bestimmt ausdrücklich, dass Tiere keine Sachen sind. Sie werden vielmehr durch spezielle Gesetze wie das Tierschutzgesetz geschützt. Sofern allerdings keine Spezialgesetze vorhanden sind, finden die für Sachen geltenden Vorschriften auf Tiere Anwendung. Würde diese Rechtslage nicht gelten, wäre z.B. Kauf oder Verkauf eines Haustieres nicht möglich.
2. Gibt es für den Fall der Trennung, spezielle Vorschriften, nach denen die Aufteilung der Haustiere erfolgt ?
Hier enttäuscht ein Blick ins Gesetz. Es findet sich keine Regelung, die sich für den Fall der Trennung mit dem Schicksal der Haustiere beschäftigt. Auf Haustiere sind daher dieselben Vorschriften wie bei den in der Ehe angeschafften Haushaltsgegenständen entsprechend anzuwenden. Die Aufteilung der Haustiere erfolgt also grundsätzlich genauso wie die Aufteilung der Waschmaschine und der Couch.
3. Wie funktioniert die Aufteilung?
Im Rahmen der Hausratsaufteilung sollen beide Ehegatten – vom Wert her – den gleichen Hausrat erhalten. Sämtlicher in der Ehe angeschaffte Hausrat ist aufzulisten, sein aktueller Zeitwert zu bestimmen und dann zwischen den Ehegatten – notfalls mit Hilfe des Gerichtes – aufzuteilen. Dies ist oft weniger eine juristische, als eine psychologische Herausforderung; vor allem wenn die Ehegatten emotional die Trennung noch nicht verarbeitet haben. Besonders emotional ist es, wenn es um Haustiere geht. Bei der Aufteilung von Haustieren ist dabei nach ständiger Rechtsprechung anders als bei Kindern, nicht das Wohl des Tieres in den Vordergrund zu stellen. Kann jedoch nachgewiesen werden, dass nur ein Ehegatte sich um das Tier gekümmert hat, bekommt dieser Ehegatte in der Regel das Haustier zugesprochen. Auch die Bindung der bei einem der Ehegatten lebenden Kinder zu dem Haustier kann bei der Aufteilung nicht außer Betracht bleiben.
4. Gibt es ein Anspruch auf Umgang mit dem Haustier ?
Auch wenn wir Menschen eine enge Beziehung zu unserem Haustier eingehen, kann dies nicht dazu führen, dass bei Haustieren – wie bei Kindern – über ein Umgangsrecht diskutiert werden muss. Es ist daran zu erinnern, dass Haustiere wie eine Waschmaschine als Hausrat behandelt werden. Ein Umgangsrecht für Hausratsgegenstände sieht der Gesetzgeber nicht vor; dies gilt sowohl für die Waschmaschine als auch für das Haustier.
5. Kann dies nicht zu unbefriedigenden Ergebnissen führen?
Die Rechtslage ist meiner Meinung nach für Haustiere unpassend. Haustiere sind eben gerade keine Waschmaschine, sondern Lebewesen, die zu ihren Besitzern Beziehungen aufgebaut haben, die es zu schützen gilt. Deswegen ist es durchaus sinnvoll, in einem Ehevertrag zu regeln, wer im Falle einer Trennung das Haustier bekommt und inwieweit dem anderen Partner ein Besuchs- und Umgangsrecht eingeräumt wird.
Matthias Amberg hat in Würzburg studiert und wurde 1999 zur Anwaltschaft zugelassen. Sein Anspruch war schon immer, über die rein juristische Perspektive hinauszublicken. Ihm geht es darum, Menschen in emotionalen Ausnahmesituationen zu begleiten und kreative Lösungen zu entwickeln, die auf die individuellen Bedürfnisse der Mandanten maßgeschneidert sind.
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