Mami, Papi & Ich
RA Amberg
„Herr Amberg, ich kann nicht mehr! Erst stirbt mein Mann, und jetzt muss ich auch noch Angst haben, unser Zuhause zu verlieren.“
Meine Mandantin saß mir gegenüber, ihre kleine Tochter auf dem Schoß. Ihr Ehemann war wenige Wochen zuvor verstorben. Zum Nachlass gehörte im Wesentlichen das Einfamilienhaus, in dem die Familie gemeinsam gelebt hatte.Allerdings gab es aus einer früheren Beziehung des Verstorbenen einen volljährigen Sohn, Oliver, zu dem seit vielen Jahren kein Kontakt mehr bestand. „Wir haben doch extra ein Testament gemacht und ihn enterbt. Trotzdem fordert er jetzt Geld von mir. Darf er das wirklich? Und woher wusste er überhaupt vom Tod seines Vaters?“
Diese Fragen stellen sich in der Praxis häufig. Vielen Ehegatten ist nicht bewusst, dass eine Enterbung gerade nicht dazu führt, dass nahe Angehörige leer ausgehen.
Gesetzliche Erbfolge und EnterbungOhne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach erben Ehegatte und Kinder gemeinsam. In diesem Fall hätte die Ehefrau die Hälfte des Nachlasses erhalten, die andere Hälfte wäre zwischen den beiden Kindern aufgeteilt worden. Oliver hätte somit ein Viertel geerbt und wäre Miteigentümer der Immobilie geworden. Im schlimmsten Fall hätte dies zu einer Teilungsversteigerung des Hauses geführt. Dieser „worst case“ wurde zwar durch das Testament verhindert, allerdings sind durch die Enterbung Pflichtteilansprüche von Oliver entstanden.
Was bedeutet der Pflichtteil?Das Pflichtteilsrecht ist in § 2303 BGB geregelt. Danach steht einem engen Personenkreis – nämlich den Abkömmlingen, also Kindern, sowie dem Ehegatten und in bestimmten Fällen sogar den Eltern – im Falle ihrer Enterbung ein Mindestanspruch zu. Dieser Pflichtteil besteht nicht in einem Anteil am Nachlass selbst, sondern in einem reinen Geldanspruch gegen den oder die Erben. Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Da Oliver gesetzlich ein Viertel geerbt hätte, steht ihm nun ein Pflichtteil von einem Achtel des Nachlasswertes zu. Entscheidend ist dabei der Wert des gesamten Nachlasses zum Zeitpunkt des Todes abzüglich der Nachlassverbindlichkeiten. Gerade wenn das Vermögen überwiegend aus einer Immobilie besteht, entsteht ein Problem: Das Haus bleibt zwar im Eigentum des überlebenden Ehegatten, gleichzeitig kann eine erhebliche Geldforderung entstehen.
Rolle des Nachlassgerichtes
Das Nachlassgericht eröffnet Testamente und informiert auch enterbte Kinder. Auf diese Weise erfahren Pflichtteilsberechtigte, hier also auch Oliver vom Erbfall und ihrem Pflichteilanspruch. Das Gericht berechnet den Pflichtteil jedoch nicht. Der Anspruch muss zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten geklärt werden.
Der Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch Damit der Pflichtteil berechnet werden kann, hat der Pflichtteilberechtigte einen umfassenden Auskunftsanspruch gegen den Erben. Der Erbe ist verpflichtet, ein vollständiges Nachlassverzeichnis zu erstellen und auf Verlangen auch durch einen Notar aufnehmen zu lassen. Darüber hinaus kann der Pflichtteilberechtigte die Wertermittlung einzelner Nachlassgegenstände verlangen, insbesondere durch Einholung eines Sachverständigengutachtens bei Immobilien. Für meine Mandantin bedeutete dies konkret, dass der Verkehrswert der Immobilie ermittelt werden musste. Erst auf dieser Grundlage ließ sich berechnen, ob und in welcher Höhe Oliver einen Zahlungsanspruch geltend machen konnte.
Frühzeitige erbrechtliche GestaltungFür überlebende Ehegatten kann der Pflichtteilsanspruch zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, insbesondere wenn der Nachlass überwiegend aus einer selbst genutzten Immobilie besteht. Umso wichtiger ist eine frühzeitige erbrechtliche Gestaltung, etwa durch Pflichtteilsverzichte oder durch vorausschauende Vermögensstrukturierung, insbesondere in Form der vorweggenommenen Erbfolge. Denn selbst ein sorgfältig errichtetes Testament schützt nicht in jedem Fall vor unerwarteten finanziellen Forderungen – und diese treffen die Hinterbliebenen häufig in einer ohnehin belastenden Lebenssituation.
Matthias Amberg hat in Würzburg studiert und wurde 1999 zur Anwaltschaft zugelassen. Sein Anspruch war schon immer, über die rein juristische Perspektive hinauszublicken. Ihm geht es darum, Menschen in emotionalen Ausnahmesituationen zu begleiten und kreative Lösungen zu entwickeln, die auf die individuellen Bedürfnisse der Mandanten maßgeschneidert sind.
Matthias Amberg
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