09. November 2018

Weihnachtsferien - wenn Kinder flügge werden -

Artikel Pablo 4/2018

Während der stressigen Weihnachtszeit am Ende des Jahres freuen sich viele auf die Weihnachtsferien. Viele bleiben traditionell zu Hause und feiern im Kreis der Familie das Fest der Liebe. Allerdings wird gerade für die jüngere Generation das Verreisen zu Weihnachten immer beliebter. Dabei ist es nicht immer nur der klassische Ski-Urlaub. Trend ist vielmehr in sonnige Gefilde aufzubrechen und das neue Jahr unter Palmen zu begrüßen. Oft wollen dann die Jugendlichen unter sich bleiben und ohne ihre Eltern verreisen. Auf was allerdings geachtet werden muss, wenn Minderjährige reisen, beantwortet uns Matthias Amberg, Fachanwalt für Familien- und Erbrecht aus Aschaffenburg. 

1. Dürfen Minderjährige überhaupt ohne Erwachsene verreisen?

Es gibt keine gesetzliche Regelung, die Jugendlichen unter 18 Jahren einen Urlaub ohne Eltern verbietet. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass Jugendliche  vor Vollendung  des 18. Lebensjahres nur beschränkt geschäftsfähig sind. Ohne Zustimmung des gesetzlichen
Vertreters  können sie daher nur altersübliche, geringfügige Geschäfte abschließen, wenn sie diese mit dem Taschengeld bezahlen können (sog. Taschengeldparagraph § 105 a BGB). Alle anderen Verträge bleiben nur dann wirksam, wenn sie von den Erziehungsberechtigten nachträglich genehmigt werden. Da eine Reisebuchung normalerweise das Budget eines Jugendlichen übersteigt, muss diese daher von einem Erziehungsberechtigten abgeschlossen oder genehmigt werden. 

2. Wie schaut es mit der Unterkunft aus?

Für alle Unterkünfte gilt, dass junge Menschen ohne erwachsene Begleitperson frühestens ab dem 14. Lebensjahr aufgenommen werden. Sollte ein Kind zwischen dem 14. und 16. Lebensjahr  ohne die Eltern verreisen, kommt die Unterbringung in einer Jugendherberge oder einer Ferienwohnung in Betracht. Die Buchung selbst geht allerdings nur über die Eltern, wobei grundsätzlich die Zustimmung beider Erziehungsberechtigter erforderlich ist. 

3.  Was versteht man unter einer Reisevollmacht?

Wenn Kinder alleine, mit nur einem Elternteil oder mit Freunden verreisen, kann es bereits bei Einreisekontrollen an Landesgrenzen oder am Flughafen zu Problemen kommen. Aus diesem Grund ist eine Reisevollmacht sinnvoll. Darunter versteht man eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern, die es minderjährigen Kindern erlaubt, alleine, mit nur einem Elternteil oder in Begleitung einer Betreuungsperson ins Ausland zu reisen. 

4. Wann ist eine Reisevollmacht gültig?

Damit die Reisevollmacht gültig ist, sollte die Vollmacht die Personalien des gesetzlichen Vertreters, des alleinreisenden Minderjährigen sowie gegebenenfalls die Personalien der volljährigen Begleitperson enthalten. Unter Personalien versteht man Name, Geburtsdatum, Geburtsort sowie die Nummer des Reisepasses bzw. des Personalausweises. Daneben ist der Reisezeitraum und die Reiseroute anzugeben. Natürlich muss die Reisevollmacht von den Eltern unterschrieben werden. Beizufügen ist der Reisevollmacht eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie eine Kopie der Reisepässe beziehungsweise Personalausweise der Eltern. Damit die Reisevollmacht auch außerhalb des deutschsprachigen Raumes gültig ist, brauchen Kinder ein Exemplar in Englisch oder der Landessprache des Reiseziels. Für bestimmte Länder wie Griechenland oder Mazedonien muss die Reisevollmacht sogar zusätzlich notariell beglaubigt werden.

 

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