29. September 2016

Wenn der Zweifel nagt - Kuckuckskinder

Artikel Pablo 02/2016 - Interview mit RA Amberg

Über 800.000 sogenannte Kuckuckskinder leben einer jüngsten Studie zu folge in Deutschland, jährlich
kommen rund 70.000 weitere hinzu. Es sind Kinder, deren sozialer Vater nicht der biologische Erzeuger ist, sich aber dafür hält. Blonde Haare, blaue Augen – das Kind ist ja dem Papa wie aus dem Gesicht geschnitten! In Fällen einer großen optischen Ähnlichkeit wird sich wahrscheinlich kaum ein Vater ernsthaft
Gedanken machen, ob sein Kind auch wirklich sein eigenes ist.

Gab es aber zur Zeit der Zeugung eheliche Probleme, das Kind hat keinerlei Ähnlichkeit mit dem vermeintlichen Vater oder dieser zweifelt insgeheim an der Treue seiner Frau, ist es naheliegend, sich die Frage nach der eigentlichen biologischen Vaterschaft zu stellen. Der Fachanwalt für Familien- und Erbrecht Matthias Amberg aus Aschaffenburg rät in solchen Fällen zu einem umgehenden Besuch bei einem Anwalt, um sich über etwaige weitergehende Schritte fachkundig aufklären zu lassen. Im Gegensatz zu früheren Jahren ist es heute nicht mehr möglich und zulässig, heimlich, also ohne Kenntnis der Mutter, einen gendiagnostischen Vaterschaftstest durchführen zu lassen. Die Zustimmung der Mutter ist notwendig,
verweigert sie diese, ist ein Antrag beim zuständigen Familiengericht zu stellen, welches unter Umständen die mütterliche Einwilligung ersetzen kann.

Einzig mittels einer Vaterschaftsanfechtungsklage kann man bewirken, den rechtlichen Anspruch mit allen erbrechtlichen-sorgerechtlichen und unterhaltsrechtlichen Pflichten zu verlieren, die Ansprüche erlöschen. Doch gerade in diesen Fällen mahnt Rechtsanwalt Matthias Amberg eindringlich zu einer besonnenen Vorgehensweise: »Natürlich ist es sehr gut nachvollziehbar, dass der »gehörnte« Ehemann massiv enttäuscht und wütend ist. Doch es gilt sich gut zu überlegen, an wen sich diese Wut richtet. Meist sind die, bisher als die eigenen Kinder, angesehenen Sprösslinge den Männern sehr ans Herz gewachsen, einzig gegen die das Vertrauen missbrauchende Partnerin richtet sich der Groll.« Aber möchte man nun
wirklich alle Verbindungen zu dem Kind kappen? Als sogenannter sozialer Vater hat man sich häufig liebevoll und über Jahre um das Kind gekümmert, unzählige gemeinsame Erlebnisse haben eine emotionale Verbindung zu dem Kind geschaffen, die unabhängig von den Genen stark ist und existiert. Genügt daher vielleicht auch eine Scheidung mit dem sich anschließenden Verlust des Ehegattenunterhaltsanspruchs der Frau? Hier kann und muss die Männer nun ein Fachmann richtig beraten, um nicht im Zorn und aus der Emotion heraus falsch zu reagieren. Denn eines ist klar: Das Wohl des Kindes sollte immer im Mittelpunkt stehen, denn es hat sich seine Eltern nicht ausgesucht!

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