Mami, Papi & Ich
RA Amberg
„Ich will doch nur wissen, wer mein leiblicher Vater ist“ berichtete mir meine Mandantin. Sie war vor 30 Jahren nichtehelich geboren und wurde allein von ihrer Mutter großgezogen. „Immer wenn ich auf meinen Vater zu sprechen kam, wich meine Mutter mir aus; auch jetzt nach über 30 Jahren weigert sie sich, mir den Namen meines Vaters zu sagen.“
Kein direkter gesetzlicher Anspruch
Es gibt keine direkte gesetzliche Vorschrift, die die Mutter verpflichtet, den Vater ihres Kindes preiszugeben. Aus diesem Grund hat auch der Ehemann, der feststellen muss, dass nicht er, sondern ein anderer der biologische Vater des Kindes ist, gegenüber seiner Ehefrau keinen Anspruch auf Nennung des biologischen Vaters.
Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Die Kenntnis der eigenen Abstammung gehört zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht und ist damit verfassungsrechtlich geschützt. Auch sind Eltern und Kinder gem. § 1618 a BGB einander zu Beistand und Rücksicht verpflichtet. In dieser Vorschrift wird ein Auskunftsanspruch zwar nicht direkt erwähnt; aber aus ihr wird aufgrund dem verfassungsrechtlich geschützten Bedürfnis, seine Abstammung zu kennen, eine gesetzliche Grundlage für die Auskunftsverpflichtung der Mutter gesehen. Die Mutter ist also gem. § 1618 a BGB verpflichtet, ihrer Tochter den Vater zu nennen.
Keine Erinnerung mehr
Nachdem die Mutter aufgefordert worden war, den Vater zu nennen, teilte sie mit, sie würde ja gerne den Vater nennen, aber sich einfach nicht mehr erinnern, wer der Vater sein könnte. Dieses „fehlende Erinnerungsvermögen“ lässt den Auskunftsanspruch jedoch nicht entfallen. Vielmehr muss die Mutter notfalls alle Sexualpartner nennen, die als potenzielle Väter in Betracht kommen. Kommt die Mutter dieser Verpflichtung nicht nach, kann gegen sie ein Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft verhängt werden.
Spätes Vaterglück
Als der Mutter klar wurde, dass sie um die Auskunft nicht herumkommt, teilte sie die Namen von zwei Männern mit, die als Väter in Betracht kamen. Nach einem Vaterschaftstest konnte der biologische Vater ermittelt werden, der über sein spätes Vaterglück mehr als überrascht war. „Er wird sich schon an mich als seine Tochter gewöhnen - immerhin bin ich seine einzige“ schmunzelte meine Mandantin, die nun endlich wusste, wer ihr Vater ist.
Matthias Amberg hat in Würzburg studiert und wurde 1999 zur Anwaltschaft zugelassen. Sein Anspruch war schon immer, über die rein juristische Perspektive hinauszublicken. Ihm geht es darum, Menschen in emotionalen Ausnahmesituationen zu begleiten und kreative Lösungen zu entwickeln, die auf die individuellen Bedürfnisse der Mandanten maßgeschneidert sind.
Matthias Amberg
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