25. September 2024

Wer zahlt den Schulranzen? -Kindesunterhalt und Mehrbedarf-

Mami, Papi & Ich

RA Amberg

„Ich kann mich gar nicht richtig auf den ersten Schultag von Nick freuen“, erzählte mir meine Mandantin traurig.  Sie hatte am Vorabend den ersten Elternabend für Erstklässler besucht und zeigte mir eine Liste der Schulsachen, die sie für ihren Sohn Nick kaufen sollte. „Zusammen mit dem Schulranzen kostet mich das über 300,00 €! Das kann ich doch gar nicht von dem Kindesunterhalt bezahlen, mein Ex-Mann zahlt doch nur 379,00 € im Monat für Nick. Muss sich mein Ex-Mann nicht an diesen Kosten, wenigsten an den Kosten für den Schulranzen beteiligen?“

 

Kindesunterhalt

Bei dem Kindesunterhalt ist grundsätzlich zwischen dem Barunterhalt und dem Naturalunterhalt zu unterscheiden. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erbringt den Naturalunterhalt, der andere Elternteil den Barunterhalt. Durch den Barunterhalt sollen alle grundlegenden Bedürfnisse eines Kindes finanziell abgedeckt werden. Dazu zählen nicht nur Kleidung, Essen und Mietkosten, sondern auch die Ausgaben für Schulsachen. Die Kosten für den Schulranzen können damit nicht über den Kindesunterhalt noch einmal zusätzlich geltend gemacht werden.

 

Mehr- oder Sonderbedarf

Der sogenannte Mehr- und Sonderbedarf ist allerdings nicht in dem Kindesunterhalt enthalten und kann zusätzlich bei dem anderen Elternteil geltend gemacht werden. Zum Mehrbedarf gehören Ausgaben, die regelmäßig und über einen längeren Zeitraum anfallen. Sonderbedarf hingegen liegt vor, wenn Kosten unerwartet entstehen und so hoch sind, dass der betreuende Elternteil die Kosten nicht alleine tragen kann.

Nachdem weder wöchentlich neue Hefte oder Bücher, geschweige denn ein neuer Schulranzen gekauft werden muss, liegt kein Mehrbedarf vor, der ja regelmäßig für einen längeren Zeitraum entstehen muss. Auch Sonderbedarf kann nicht geltend gemacht werden, da die Einschulung nicht unerwartet eintritt. Vielmehr weiß man rechtzeitig, wann sein Kind eingeschult wird und muss sich deswegen auf die zusätzlichen Ausgaben für Schultüte, Schulranzen, usw. einstellen.

Ein Anspruch auf zusätzlichen Kindesunterhalt für Schulbedarf besteht damit grundsätzlich gegenüber dem Kindesvater nicht.

 

Bildungspaket

Im Notfall greift aber der Sozialstaat ein. Kinder, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen oder deren Eltern Anspruch auf Kinderzuschlag oder Wohngeld haben, haben grundsätzlich das Recht auf finanzielle Unterstützung für den persönlichen Schulbedarf. Für das Kalenderjahr 2024 werden insgesamt 195,00 € für den Schulbedarf anerkannt, nämlich 130,00 € für das erste Schulhalbjahr und 65,00 € für das zweite.

 

"Da Sie Wohngeld erhalten, können Sie bei der Wohngeldstelle der Stadt Aschaffenburg einen Antrag auf den persönlichen Schulbedarf für Nick stellen," erklärte ich meiner Mandantin. Erleichtert atmete sie auf. "Jetzt kann ich mich, genau wie Nick, wieder auf die Einschulung freuen. Nick kann es kaum erwarten, endlich zur Schule zu gehen – er möchte nämlich Anwalt werden, genau wie Sie," erzählte sie mir stolz, bevor sie glücklich die Besprechung verließ.

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