Pablo 4/2025
Der Winter ist eine besondere Jahreszeit. Stille legt sich über die Landschaft, und die klaren, manchmal frostigen Tage laden zum Innehalten ein. Warum gerade diese Jahreszeit geeignet ist, sich mit Familien- und Erbrecht zu beschäftigen, verrät uns Rechtsanwalt Matthias Amberg, Fachanwalt für Familien- und Erbrecht aus Aschaffenburg.
Der Winter hat ja etwas Besonderes – er lädt zur Ruhe ein, lässt uns innehalten. Wie passt diese Jahreszeit zu Themen wie Familien- und Erbrecht?
Der Winter erinnert uns daran, dass es im Leben Phasen des Rückzugs gibt. Zeiten, in denen wir über das Wesentliche nachdenken sollten – nicht nur über unser eigenes Leben, sondern auch darüber, was wir hinterlassen. Familien- und Erbrecht machen sichtbar, was oft verborgen bleibt: Rechte, Pflichten, Erwartungen und manchmal auch Konflikte zwischen den Menschen, die uns am nächsten stehen oder die wir einmal geliebt haben.
Fangen wir beim Familienrecht an. Wie kann man sich das im winterlichen Bild vorstellen?
Stellen Sie sich eine Trennung oder Scheidung wie einen frostigen Wintersturm vor: bitter, schneidend, oft schwer auszuhalten. Nicht ohne Grund sind die Weihnachtsfeiertage der Zeitpunkt, an denen sich die meisten Paare trennen. Gerade deswegen ist es in dieser „kalten Zeit“ wichtig, Wege zu finden, die das Eis zwischen den Beteiligten nicht noch härter werden lassen. Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht oder Umgangsrechte für Kinder – all das kann rechtlich geordnet werden, auch wenn die Emotionen manchmal toben wie ein Schneesturm.
Kommen wir zum Erbrecht.Was macht dieses Thema besonders „poetisch“ im Winter?
Erbrecht ist wie bewusst Spuren im Schnee zu hinterlassen. Wer über ein Testament oder die Erbfolge nachdenkt, entscheidet, wie sein Nachlass verteilt wird – und welche Botschaft er den Hinterbliebenen mitgeben möchte. Allerdings ist das Pflichtteilsrecht, also das Recht des Ehegatten, der Kinder und unter bestimmten Umständen der Eltern, am Nachlass zu partizipieren, dabei grundsätzlich wie ein Naturgesetz des Winters: so zuverlässig wie Eis und Frost. Aber auch diesem Naturgesetz kann man durch eine geschickte erbrechtliche Gestaltung, zum Beispiel durch die sog. vorweggenommene Erbfolge begegnen
Wie kann man Konflikte vermeiden?
Wer rechtzeitig Vorsorge trifft – etwa durch vorweggenommene Erbfolge, Schenkungen oder kluge Testamentsgestaltung – kann Streit vermeiden. Im Familienrecht kann ein Ehevertrag oder wenn die Ehegatten schon getrennt leben, eine Scheidungsfolgenvereinbarung gestaltet werden. So kann Vorsorge dafür getroffen werden, dass die Erben nicht im Chaos der Erbstreitigkeiten und die Ehegatten nicht in einem Rosenkrieg wie in einem Schneesturm versinken. Der Winter wird oft auch als Zeit der Besinnung gesehen. Wie passt das zu diesen juristischen Themen?
Familien- und Erbrecht sind juristisch, aber zutiefst menschlich. Sie zeigen, wie wir füreinander und auch für gemeinsame Kinder sorgen können– selbst wenn die Wege der Ehegatten, die aber auch immer Eltern bleiben, auseinandergehen – und wie wir ein Erbe hinterlassen, das mehr ist als materieller Besitz. Vielleicht ist es genau die Poesie des Winters, die uns daran erinnert: Alles ist vergänglich, aber gerade in der Vergänglichkeit liegt die Chance der Gestaltung und des Neuanfangs. Wer rechtzeitig vorsorgt, hinterlässt nicht nur Spuren im Schnee, sondern Wärme für die, die bleiben und damit auch für sich selbst.
Matthias Amberg hat in Würzburg studiert und wurde 1999 zur Anwaltschaft zugelassen. Sein Anspruch war schon immer, über die rein juristische Perspektive hinauszublicken. Ihm geht es darum, Menschen in emotionalen Ausnahmesituationen zu begleiten und kreative Lösungen zu entwickeln, die auf die individuellen Bedürfnisse der Mandanten maßgeschneidert sind.
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