Artikel Pablo 1/2023
Viele denken, dass ein Streit endgültig eskaliert, wenn erst einmal Rechtsanwälte eingeschaltet sind. Warum im Familien- und Erbrecht oft sogar Streit verhindert wird, wenn Anwälte tätig sind, Streit sich jedoch auch manchmal lohnt, klären wir mit Rechtsanwalt Matthias Amberg, Fachanwalt für Familien- und Erbrecht aus Aschaffenburg.
Empfehlen Sie immer, vor Gericht zu gehen?
Wesentlichen Aufgabe eines Rechtsanwaltes ist es, seinen Mandanten über die Rechtslage aufzuklären. Dazu gehört es auch, dem Mandanten klar zu machen, dass er den einen oder anderen Anspruch gerade nicht rechtlich durchsetzen kann. Durch eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Klage können gerichtliche Verfahren verhindert werden und dazu beigetragen werden, unnötige Kosten zu vermeiden. Meine Aufgabe ist es, die Interessen meines Mandanten optimal zu vertreten und so kostengünstig wie möglich zu arbeiten. Aus diesem Grund muss auch manchmal von einer Klage abgeraten werden.
Was versteht man in Ihrer Kanzlei unter einer „vorsorgenden Beratung“?
Wir haben uns in meiner Kanzlei ausschließlich auf das Familien- und Erbrecht spezialisiert. In diesen Rechtsgebieten ist es durchaus möglich, den Mandanten so zu beraten, dass erst gar keine Streitigkeiten entstehen. So verhindert im Erbrecht zum Beispiel ein individuell gestaltetes Testament schlicht und ergreifend, dass die Erben streiten können. Im Familienrecht sorgt ein maßgeschneiderter Ehevertrag, der zusätzlich im Unterschied zu einem Testament notariell beurkundet werde muss, dafür, dass sämtliche Scheidungsfolgen zwischen den Ehegatten zu einem Zeitpunkt geklärt werden, in dem sie sich lieben und fair miteinander umgehen. Sollte es dann tatsächlich zu einer Trennung kommen, besteht keine Möglichkeit, über die wirtschaftlichen Folgen der Scheidung einen Rosenkrieg auszulösen, da diese ja schon geklärt sind.
Gerade bei der individuellen Gestaltung von Testamenten und Eheverträgen zahlt sich die jahrelange Erfahrung unserer Kanzlei im Familien- und Erbrecht aus. Wir erleben nämlich regelmäßig vor Gericht, wo die Schwachstellen eines Testamentes oder eines Ehevertrages liegen. Diese Erfahrung lassen wir natürlich in die Beratung unserer Mandanten einfließen.
Sind gerichtliche Urteile oder Prozessvergleiche besser?
Das Gericht ist verpflichtet, in jedem Stadium des Verfahrens bei den Parteien auf einen Vergleich hinzu wirken. Durch einen Vergleich bewegen die Parteien sich aufeinander zu, indem sie wechselseitig auf einen Teil ihrer Ansprüche verzichten und das Gericht erspart sich die Arbeit, ein Urteil zu schreiben.
Unter den Aspekten Zeit, Geld und Nerven kann ein Vergleich in bestimmten Fällen sinnvoll sein, zumal der Rechtsstreit dadurch endgültig erledigt wird und oft noch jahrelange gerichtliche Verfahren verhindert werden. Allerdings muss der Mandant natürlich vor Abschluss eines Vergleiches wissen, auf was er verzichtet und ob sich ein Vergleichsvorschlag wirklich an der Rechtslage orientiert. Über rechtliche Selbstverständlichkeiten diskutieren wir in unserer Kanzlei nicht, vielmehr sollte dann auf einer gerichtlichen Entscheidung bestanden werden. Der Mandant sollte immer wissen, wann es sich lohnt, zu streiten – ihm das zu sagen, ist die wichtigste Aufgabe seines Rechtsanwaltes.
Matthias Amberg hat in Würzburg studiert und wurde 1999 zur Anwaltschaft zugelassen. Sein Anspruch war schon immer, über die rein juristische Perspektive hinauszublicken. Ihm geht es darum, Menschen in emotionalen Ausnahmesituationen zu begleiten und kreative Lösungen zu entwickeln, die auf die individuellen Bedürfnisse der Mandanten maßgeschneidert sind.
Matthias Amberg
Alexandra Lindhorst
Juliane Meyke
Jessica Thoma
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Kanzlei für Familien- und Erbrecht
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