Informationen

Veröffentlichungen

Hier finden Sie eine Auswahl an Informationen aus dem Bereich des Familien- und Erbrechtes. Zudem können Sie sich über unsere Veröffentlichungen sowie weitere Aktivitäten informieren.

04. März 2019

Artikel RA Amberg

Mami, Papi & Ich

„Hallo, Herr Amberg“. Vor mir stand eine ehemalige Mandantin mit ihrer 7-jährigen Tochter Sarah. „Stellen Sie sich vor, Sarah will plötzlich einfach nicht mehr in die Schule gehen. Wir haben nur noch...
01. Februar 2019

Artikel RA Amberg

Mami, Papi & Ich

1. Kindesunterhalt Bei dem Kindesunterhalt ist zwischen dem Barunterhalt und dem Naturalunterhalt zu unterscheiden. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erbringt den Naturalunterhalt, der andere...
06. Dezember 2018

Artikel RA Amberg

Mami, Papi & Ich

Neulich saß ich mit meiner Familie in einem schicken Restaurant, als plötzlich am Nachbartisch ein älteres Ehepaar voller Missmut auf eine junge Mutter blickte, die gerade anfing ihr Kind zu stillen....
05. Dezember 2018

1. Kindesunterhalt

 

Bei dem Kindesunterhalt ist zwischen dem Barunterhalt und dem Naturalunterhalt zu unterscheiden. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erbringt den Naturalunterhalt, der andere Elternteil den Barunterhalt. Dies bedeutet, dass der eine Elternteil sich persönlich um das Kind kümmert und es versorgt (Naturalunterhalt), während der andere Elternteil zahlt (Barunterhalt). Ab Volljährigkeit des Kindes entfällt die     Naturalunterhaltspflicht, vielmehr sind dann beide Elternteile, also auch der Elternteil, bei dem das Kind lebt, barunterhaltspflichtig.

 

2. Düsseldorfer Tabelle 2019

 

Der Barunterhalt richtet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Diese ist in zehn Einkommensgruppen und in vier Altersstufen aufgegliedert. Der Mindestunterhalt erhöht sich ab dem 01.01.2019 - je Alter des Kindes - um 6 bis 9 Euro für minderjährige Kinder pro Monat. Die ab dem 01.01.2019 geltende Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier:

 https://www.famrz.de/files/Media/dokumente/duesseldorfer_tabelle/duesseldorfer-tabelle-1-1-2019.pdf

 

3. Kindergeld

 

Das Kindergeld von derzeit 194 Euro pro Kind wird ab dem 01.07.2019 um zehn Euro auf 204 Euro ansteigen. Zum 01.01.2021 ist eine weitere Erhöhung um weitere 15 Euro vorgesehen. Nachdem das Kindergeld hälftig auf den Kindesunterhalt angerechnet wird, sinken daher die Kindesunterhaltszahlbeträge ab dem 01.07.2019 wieder.

1. Kindesunterhalt   Bei dem Kindesunterhalt ist zwischen dem Barunterhalt und dem Naturalunterhalt zu unterscheiden. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erbringt den Naturalunterhalt, der...
09. November 2018

Artikel Pablo 4/2018

Während der stressigen Weihnachtszeit am Ende des Jahres freuen sich viele auf die Weihnachtsferien. Viele bleiben traditionell zu Hause und feiern im Kreis der Familie das Fest der Liebe. Allerdings...